Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 03. Juli 2010, 15:24:49
-
hallo
wer kann mir ein tipp oder rat geben ob ich das kann
ich wollte mir eine photovoltaik anlage aufs dach machen lassen da ich in der WVB bin
mein th hat gemeint ist schon ne längere zeit här
wenn die akte geschlossen ist ist es ihm egal ob ich neue schuöden machen
so wie soll ich mich da verhalten oder soll ich lieber noch warten bis ich aus der ganzen sachen bin geht ca.3 jahre noch
grüßle
-
Sie dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder neue Schulden machen!
Jedoch fallen diese dann nicht unter die RSB sondern müssen natürlich beglichen werden.
Wie es bei Photovoltaik und etwaige Gewerbeanmeldung bzw. den Verkauf der Energie aussieht in der Insolvenz bzw. WVP kann ich nicht zu 100% sagen.
-
wem gehört die Immobilie?
-
hallo
die immobilie gehört mir warum
gibt es da ein problem wenn ja welches bestimmt die keridt zuweisung oder freigabe oder
oder ist es ein anderes anliegen bie für alles offen
grüßle
-
Ohne Freigabe zu investieren wäre natürlich Unsinn.
Nächste Fragen: Ist das Objekt noch belastet? Wie hoch valuieren die Kredite? Zu erwartende Quote?
Ich gehe mal davon aus. Dann würde ich wegen der Regelung in § 301 Abs. 2 InsO, die ich für sehr fragwürdig, nicht händelbar und außerdem für unhaltbar halte, da sie vielen zivilrechtlichen Grundsätzen m.E. in unakzeptabler Weise zuwiderläuft, ebenfalls nicht investieren. Es könnte nämlich sein, dass die schöne Wertsteigerung den im Grundbuch stehenden Insolvenzgläubigern zugute kommt.
Und Sie würden mit einem neuen Finanzierungsdarlehen dastehen (wenn Sie denn eines bekommen) und wissen nicht, wie Sie es bedienen sollen. Und dann ginge es schlimmstenfalls in die nächste Insolvenz.
-
hallo
ok dann warte ich bis die inso fertig ist ganz einfach
danke nochmals für die info von euch
grüßle
-
ok dann warte ich bis die inso fertig ist ganz einfach
So wird das nichts.
-
hallo
was heißt da so wird das nix verteh ich nicht :gruebel:
-
301 und 49 ff InsO lesen