Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Molliebacke am 22. September 2007, 21:25:42
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Hallo, ich wollte mich mal erkundigen wie es auschaut wenn ich wärend der Wohlverhaltensperiode vergessen habe eine Forderung von einer Versicherung zu begleichen und jetzt einen Mahnbescheid bekommen habe, kann mir das schon irgentwie Schaden oder kann ich mich auf jedenfall erstmal Rechtfertigen bei meinem Treuhänder, ich habe es natürlich sofort überwiesen und es sollte dadurch ja ausgeglichen sein- aber was passiert wenn es irgentwie zum Treuhänder oder Gericht kommt??? MfG Daniel
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nichts.
Sie schulden in der WVP nur die Obliegenheiten nach 295InsO.
Neuschulden sind generell nicht Gegenstand des Verfahrens.
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Hallo Molliebacke
nein, da ist hinsichtlich der Restschuldbefreiung nichts zu befürchten. Neue Verbindlichkeiten sind nicht Teil des Restschuldbefreiungsverfahrens. Sie müssen sich auch nicht Rechtfertigen beim Treuhänder. Der bekommt davon eh keine Kenntnis. Und da nun bezahlt wurde, kommt seites des Gläubigers auch nichts mehr.
Gruss
Feuerwald
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Hallo und sorry für die verspätung aber ich danke euch für die antworten!! MfG Molliebacke