Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dieter-neue-sb am 12. Dezember 2006, 14:56:43

Titel: neue Selbständigkeit anzeigen?
Beitrag von: Dieter-neue-sb am 12. Dezember 2006, 14:56:43
Ein Hallo an Euch, am 27.11.06 war mein Schlussverteilungstermin. Danach bekam ich jetzt den Beschluss zugestellt und den Hinweisen zur Wohlverhaltensperiode. In dem Merkblatt zur WP steht, dass der Schuldner, wenn er eine selbständige Tätigkeit ausübt, Zahlungen an den Treuhänder vorzunehemen hat, als wenn er in einem Diestverhältnis stünde. Meine Frage:
Nun sind der zu erwartende Gewinn aus der geplanten neuen Selbständigkeit wohl nicht so hoch, als dass dieser die Pfändungsgrenze überschreiten wird. Wie verhalte ich mich richtig? Muss ich dem Treuhänder anzeigen, dass ich mich selbständig machen werde oder benötige ich eine Genehmigung? Ich bin 51 und habe am Markt als Angestellter Null Chance. Durch Krankheit kann ich auch nicht jeden Job annehmen.
Titel: neue Selbständigkeit anzeigen?
Beitrag von: ThoFa am 12. Dezember 2006, 15:03:34
Hallo,

in der WVP müssen Sie dem Treuhänder und dem gericht anzeogen, dass Sie sich selbständig gemacht haben.

Sie müssen soviel zahlen als seien Sie angestellt tätig, es spielt dabei keine Rolle, wieviel Sie tatsächlich erwirtschaften. Wenn Sie also als Angestelller mehr verdienen würden, müssten Sie eigentlich auch davon den pfändungsfreien Betrag berechnen.

Ggf. sollten Sie neben Ihrer Selbständigkeit zumindest Bewerbungen schrieben und diese Absagen aufheben. Dies dient zur Sicherheit, falls ein Gläubiger doch noch einen Versagungsantrag stellen möchte.

Von Ihrem Treuhänder brauchen Sie keine Genehmigung.

MfG

ThoFa
Titel: neue Selbständigkeit anzeigen?
Beitrag von: Dieter-neue-sb am 12. Dezember 2006, 17:54:52
ok, ThoFa, vielen Dank für Ihre Auskunft! Erfolgreiche, besinnliche  Festtage - herzliche grüße -