Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: flipper8870 am 05. Dezember 2010, 18:08:20
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Hallöchen,
bin seit Januar 2010 in der WHP. Nun habe ich eine neue Wohnung bei der LEG bekommen. Miete ist ca 50,00€ mehr als bisher.
Geld für die Renovierung habe ich mir von meinem unpfändbaren Gehalt zurückgelegt- allerdings würde dies nicht für Kaution und einmal doppelte Miete reichen- deshalb leiht mir meine Schwester 1500,00 €.
Muß ich da jetzt irgendwas bezüglich meiner Inso beachten, oder ist das so o.k.?
L.G.,Flipper
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Nein, dass ist alles soweit ok... Was du auf jeden Fall machen musst, ist den Wohnungswechsel zu melden, denn sonst verstößt du gegen deine Obliegenheiten.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort-
den Wohnungswechsel melde ich natürlich umgehend-
hatte schon echtes Glück, dass die Leg mich überhaupt als Mieter akzeptiert- wäre schon schade gewesen, wenn das jetzt wieder wegen der fehlenden Kohle nicht geklappt hätte.
L.G., Flipper
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Kein Problem, dann mal alles gute beim Umzug... ;)