Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: robson am 14. Juli 2011, 15:28:39
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Guten Tag,
ich bin neu hier und möchte mich erstmal bedanken, dass hier so viele ihre Zeit opfern um uns zu helfen!
Meine Frage
Ich bin in der WVP (bin 2012 fertig). Ich bin zur Zeit Harz 4-Empfänger und mache seit 8 Monaten einen Ein-Euro-Job, wo ich fast alles gespart habe. Ich möchte mir einen neuen Motorroller für 1800 EUR kaufen. Darf ich das? Muss ich das meiem TH melden?
vielen lieben Dank
robson
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In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie sich wieder Besitz anschaffen, auch einen Roller. Sie brauchen das dem Treuhänder auch nicht mitzuteilen.
Glückwunsch zu dem eisernen Sparen!
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann man das auch irgendwo als Gesetzestext nachlesen?
Das Sparen fällt mir wirklich schwer, aber ich brauche dringend ein bisschen Mobilität zwecks Jobsuche.
Danke!
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Die Obliegenheiten während der WVP findet man im § 295 InsO. Alles, was dort nicht aufgeführt ist, interessiert den TH und das Gericht nicht.
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Ja, ich habe es fast begriffen :-).
Aber was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, muss ich da nicht befürchten, dass der Roller gepfändet wird?
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Warum sollte er bei Ihnen pfänden kommen. Die Forderungen, die Sie mit in die Insolvenz genommen haben, können nicht vollstreckt werden. Auch solche Forderungen nicht, bei denen die Gläubiger sie nicht zur Forderungstabelle angemeldet haben. Das ist im Insolvenzverfahren gesetzlich verboten.
Neue Schulden werden Sie hoffentlich nicht gemacht haben. Damit sind Sie bis zur Restschuldbefreiung vor Pfändungen sicher und anschließend können Sie den Gläubigern freundlich mitteilen, dass Sie die restlichen Forderung nicht mehr begleichen müssen.
Also, ohne neue Schulden ist der Roller sicher.
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Sorry, dass ich so unwissend bin. Irgendwie ist mir alles, was mit Recht zu tun hat meist unverständlich. Ich verstehe das Kauderwelsch der Juristen nicht :-).
Ihre Antworten verstehe ich jedoch gut und darum sage ich noch mal DANKE!