Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Brittipelinda am 23. September 2014, 11:05:19
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Hallo @all,
heute kam der Oberhammer.
Mein Mann befindet sich seit 4 Jahren in der PI / WVP.
Nun hat er seit drei Wochen - nach 2 Monaten ALG I - eine neuen Arbeit. :respekt: :juchu:
Er ist total happy.
Bis und auch während seiner Arbeitslosigkeit hat er immer einen festen Betrag selbst überwiesen, damit am Ende die Kosten für den TH beglichen sind. Er hätte nichts lt. Pfändungsfreibetragsgrenze bezahlen müssen.
Vor 4 Jahren wurde es so mit dem TH abgesprochen, damit er nicht seine Arbeit verliert.
Nun ruft eben der neue Chef meinen Mann an und erzählt ihm, dass eine Pfändung eingegangen sei? :fuchsteufelswild:, :gruebel:
Mein Mann ist aus allen Wolken gefallen und hat nun natürlich Angst um seinen Arbeitsplatz.
Darf das denn sein? Kann der TH sich so einfach nicht mehr an Absprachen halten?
Was ist wenn er nun seinen neuen Job wieder verliert auf Grund der Pfändung?
traurige und entsetzte Grüße
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Manch einem Arbeitgeber ist es lieber, wenn sein Mitarbeiter seine Schulden durch eine geordnete Insolvenz im Griff hat, als dass von Hinz & Kunz Pfändungen eintreffen.
Von daher ist das Kind (hoffentlich) noch nicht in den Brunnen gefallen.
Dass der TH dies kann, hat er ja bewiesen. Menschlich nicht okay, wenn er Euch etwas anderes zugesagt hat. Rechtlich allerdings ohne Makel.
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Danke für deine Antwort. Der AG ist total neu und wusste nichts von der PI, da mein Mann es immer direkt -in Absprache mit dem TH- mit dem TH gehändelt hat. Kommt ja auch nicht wirklich gut an, nach 3 Wochen Arbeit. :Oh_no:
Es war direkt vom Büro des TH.
Mein Mann hat zwischenzeitlich mit dem Büro des TH gesprochen und eine total patzige Antwort der Sachbearbeiterin bekommen. Ja hätten er ihr ja schließlich sagen können, wenn er nicht will, dass der AG informiert wird. :gruebel: Machen wir seit 4 Jahren so!!!! :uneinsichtig:
Es wäre ein Selbstläufer:
neuer AG - Benachrichtigung! :fuchsteufelswild:
Sie hat dann dem AG eine Email geschickt und nun ist es zum Glück wieder im Reinen. :juchu:
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Hallo ich bin es nochmal,
auf Grund der Geschehnisse und dem Ärger der letzten Woche -Pfändung siehe oben und Ausschluss von unserem Sohn und mir hat mein Mann diese Woche Akteneinsicht bei Gericht genommen. :thumbup:
Er wollte sehen, ob ein Beschluss beantragt wurde mich oder unseren Sohn auszuschließen und was bei Gericht eigentlich so Aktenkundig ist.
Damit er dem TH bzw. seiner Sachbearbeiterin gegenüber auch mal etwas selbstbewusster auftreten kann.
Und siehe da:
keinerlei Anträge und demzufolge auch keine Beschlüsse. :juchu: :thumbup:
Er erzählte der Rechtspflegerin beim "lesen" die Aktion mit der Pfändung an den neuen AG und diese konnte auch nur mit dem Kopf schütteln. Sie zeigte ihm dann in dem seitenlangen Beschluss über die Beendigung des Verfahrens (hat mein Mann nur in Kurzform erhalten), dass dort sogar ein Passus drin steht, laut dem der TH nicht mal berechtigt ist eigenständig Gelder einzutreiben und Pfändungen rauszuschicken.
Was ist das denn??
Kann es tatsächlich sein, dass so etwas schriftlich vom Gericht festgehalten wird oder hat er das falsch "interpretiert"?
Auf jeden Fall ist er jetzt etwas beruhigter. :respekt:
Ach und noch eine Frage:
Der TH schickt jedes Jahr eine Übersicht, über die Beträge die mein Mann abgeführt hat. Die Summe stimmt aber nicht mit der tatsächlich geleisteten Zahlung überein. Zieht der TH sich direkt seine Auslagen davon ab?
Danke und Gruß
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Kann es tatsächlich sein, dass so etwas schriftlich vom Gericht festgehalten wird oder hat er das falsch "interpretiert"?
Richterliche Beschlüsse sind zuweilen für einen Laien auf den ersten Blick nicht immer so ganz leicht verständlich. Ich kann mich da an eigene Interpretationen erinnern, die sowas neben der Strecke lagen ...
Ob das auch wirklich eine Rechtspflegerin war, die ihm beim Lesen zur Seite saß, oder halt nur eine Aktenverwalterin, weiß man's so genau?
Es wäre wohl günstig gewesen, wenn Ihr Mann sich eine Kopie dieses Beschlusses hätte machen lassen.
Was die Aufschlüsselung der einbehaltenen Beträge betrifft, da solltet Ihr Euch ruhig mal die Mühe machen, und jeden einzelnen Betrag mit Datum zu vergleichen, und nicht nur die Endsumme.
Im Sinne des angestrebten erhöhtem Selbstbewusstseins kann es nicht schaden, jeden einzelnen Posten unter die Lupe zu nehmen. Das schafft Klarheit - auf beiden Seiten.
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Danke für deine Antwort. Das mit der Interpretation kann ich gut nachvollziehen. :lollol:
Ja es war eine Rechtspflegerin. Das sind Sprechstunden mit Rechtspflegern, die also auch beim Aufstellen von Schriftstücken helfen sollen.
Mein Mann hat ja einen/den Beschluss vom Gericht nur dass der um einiges abgespeckt wurde. (Wesentliches?)
Und im Grunde ist es ihm auch "egal" er hat es ja geklärt bekommen und in erster Linie ging es ihm um den eventuellen Beschluss zum Ausschluss von Unterhaltsberechtigen.
Die Beträge werden monatlich per Dauerauftrag von uns/ihm überwiesen, da er bis jetzt unter der Pfändungsfreigrenze verdient hat, wir aber bis zum ende wenigstens die Kosten für TH schon mal bezahlt haben wollten. Von daher wissen wir ganz genau wie viel und wann bezahlt wurde.
Daher ja auch die Frage ob der TH sich schon seine Gebühren oder so abziehen kann??
Wir wollten eigentlich nur sicher sein, wenn es zukünftig zu Diskussionen kommen sollte, da der TH unseren gemeinsamen Sohn nicht anerkennt, das wir trotzdem alles richtig machen.
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Der TH schickt jedes Jahr eine Übersicht, über die Beträge die mein Mann abgeführt hat.
Unter einer 'Übersicht' stelle ich mir jetzt man eine Liste vor, in welcher die abgeführten Beträge 'übersichtlich' aufgeführt sind.
Wenn dem so ist, dürfte ein Abhaken der einzelnen Positionen ja kein Problem sein. Und auch die Feststellung, ob entstandene Kosten hierbei schon in Abzug gebracht worden sind.
Nach den hier gemachten Schilderungen, und also auch unter dem Aspekt, dass Ihr freiweillige Zahlungen leistet, dürfte es meiner Meinung nach äußerst sinnvoll sein, die Angaben des TH zu überprüfen.