Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Grinsekatze am 17. Juli 2018, 14:52:12

Titel: Neuer Job
Beitrag von: Grinsekatze am 17. Juli 2018, 14:52:12
Hallo zusammen!

Mein Mann hat einen neuen Job. Mit der Info an den Insolvenzverwalter ging die Bitte raus, den pfändbaren Lohn jeden Monat selbst zu überweisen, da der neue AG sehr hohe Gebühren dafür fordert. Dies wurde abgelehnt.
Darf der Insolvenzverwalter verlangen, dass der AG das macht?
AG scheint auch keine große Ahnung davon zu haben, würde unabhängig vom Verdienst alles runterpfänden. Mein Mann hat schon gesagt, dass das nicht richtig ist und es Pfändungstabellen gibt. Was können wir tun, wenn der AG trotzdem alles pfändet?
Titel: Antw:Neuer Job
Beitrag von: Wandervogel am 17. Juli 2018, 16:05:22
Eine sehr unglückliche Situation. Wenn der AG falsch überweist, dann müsst ihr bzw. dein Mann seine Ansprüche gegen ihn durchsetzen. Wenn der AG falsch überweist, also zuviel 'pfändet', dann muss er trotzdem deinem Mann den korrekten Lohn auszahlen und gleichzeitig sehehn, dass er das zuviel gezahlte Geld vom IV bzw. TH zurückbekommt. Das macht sich in einem neuen Arbeitsverhältnis natürlich nicht so gut.

Der IV/TH verhält sich absolut korrekt, daran gibt es nichts zu mäkeln.
Titel: Antw:Neuer Job
Beitrag von: HausH am 17. Juli 2018, 23:08:08
moin,

der Arbeitgeber darf dafür keine Gebühren verlangen, siehe hier: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-erstattung-bei-lohn-und-gehaltspfaendung

gruß HausH
Titel: Antw:Neuer Job
Beitrag von: KarlPaul am 18. Juli 2018, 11:53:49
1.) Der IV/TH kann verlangen das der AG abführt
2.) Wie gesagt darf der AG dafür keine Gebühren nehmen.
Und wenn er keine Ahnung hat und alles falsch macht hilft nur beharrliches Schulen
und notfalls die Klage. Natürlich nicht super bei einem neuen Job.
Titel: Antw:Neuer Job
Beitrag von: Insokalle am 08. August 2018, 16:04:46
Wenn der AG den pfändbaren Lohn nicht ausrechnen kann oder er keine fähige Lohnbuchhaltung hat, könnte ein anderer Weg so aussehen, dass ihr einen Stb mit der Berechnung beauftragt und ihr teilt euch die Kosten. Oder der Schuldner übernimmt sie zur Not ganz, so hoch sind die Kosten nicht.