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Autor Thema: Neuer Job in WVP  (Gelesen 2014 mal)

freewoman

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Neuer Job in WVP
« am: 08. April 2010, 22:15:39 »

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich habe einen neuen Job und bin in der WVP. Mein Arbeitgeber zahlt folgende Sozialleistungen: Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Fahrgeldzuschuss. Auch besteht die Möglichkeit eine Gehaltsumwandlung (Direktversicherung) abzuschließen. Welche Leistungen sind hier pfändungsfrei?

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Danke und beste Grüße
freewoman
 

rookie

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Re: Neuer Job in WVP
« Antwort #1 am: 09. April 2010, 12:32:53 »

Also ich kann nur von mir reden:

Mein AG zahlt den staatlich geförderten Anteil ( und ich meinen ) in eine betriebliche Rentenversicherung ein.

Wie gesagt nix zusätzliches vom Lohn sondern nur das staatlich geförderte.

Ist somit nicht pfändbar.

Urlaubsgeld ist nicht pfändbar

Vom Weihnachtsgeld kannst Du 500€ behalten

Fahrgeldzuschuß m.E. auch nicht pfändbar da eine Aufwandsentschädigung
Gespeichert
 

freewoman

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Re: Neuer Job in WVP
« Antwort #2 am: 11. April 2010, 11:01:14 »

Hi rookie!

Vielen Dank für Deine Info.  :thumbup:

Was meinst Du mit dem staatlich geförderten Anteil? Ist das die vermögenswirksame Leistung oder eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Rentenversicherung (Gehaltsumwandlung/Direktversicherung)?

Merci und einen schönen Sonntag wünscht Dir
FreeWoman
Gespeichert
Danke und beste Grüße
freewoman
 
 

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