Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: freewoman am 08. April 2010, 22:15:39

Titel: Neuer Job in WVP
Beitrag von: freewoman am 08. April 2010, 22:15:39
Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich habe einen neuen Job und bin in der WVP. Mein Arbeitgeber zahlt folgende Sozialleistungen: Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Fahrgeldzuschuss. Auch besteht die Möglichkeit eine Gehaltsumwandlung (Direktversicherung) abzuschließen. Welche Leistungen sind hier pfändungsfrei?

Titel: Re: Neuer Job in WVP
Beitrag von: rookie am 09. April 2010, 12:32:53
Also ich kann nur von mir reden:

Mein AG zahlt den staatlich geförderten Anteil ( und ich meinen ) in eine betriebliche Rentenversicherung ein.

Wie gesagt nix zusätzliches vom Lohn sondern nur das staatlich geförderte.

Ist somit nicht pfändbar.

Urlaubsgeld ist nicht pfändbar

Vom Weihnachtsgeld kannst Du 500€ behalten

Fahrgeldzuschuß m.E. auch nicht pfändbar da eine Aufwandsentschädigung
Titel: Re: Neuer Job in WVP
Beitrag von: freewoman am 11. April 2010, 11:01:14
Hi rookie!

Vielen Dank für Deine Info.  :thumbup:

Was meinst Du mit dem staatlich geförderten Anteil? Ist das die vermögenswirksame Leistung oder eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Rentenversicherung (Gehaltsumwandlung/Direktversicherung)?

Merci und einen schönen Sonntag wünscht Dir
FreeWoman