Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: freewoman am 08. April 2010, 22:15:39
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Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich habe einen neuen Job und bin in der WVP. Mein Arbeitgeber zahlt folgende Sozialleistungen: Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Fahrgeldzuschuss. Auch besteht die Möglichkeit eine Gehaltsumwandlung (Direktversicherung) abzuschließen. Welche Leistungen sind hier pfändungsfrei?
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Also ich kann nur von mir reden:
Mein AG zahlt den staatlich geförderten Anteil ( und ich meinen ) in eine betriebliche Rentenversicherung ein.
Wie gesagt nix zusätzliches vom Lohn sondern nur das staatlich geförderte.
Ist somit nicht pfändbar.
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar
Vom Weihnachtsgeld kannst Du 500€ behalten
Fahrgeldzuschuß m.E. auch nicht pfändbar da eine Aufwandsentschädigung
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Hi rookie!
Vielen Dank für Deine Info. :thumbup:
Was meinst Du mit dem staatlich geförderten Anteil? Ist das die vermögenswirksame Leistung oder eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Rentenversicherung (Gehaltsumwandlung/Direktversicherung)?
Merci und einen schönen Sonntag wünscht Dir
FreeWoman