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Autor Thema: Neuer Job - kann ich die Pfändung selbst überweisen?  (Gelesen 2776 mal)

MollRops

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Neuer Job - kann ich die Pfändung selbst überweisen?
« am: 02. Dezember 2010, 17:15:51 »

Ich hab die Aussicht auf eine neue Stelle, deren Gehalt auch die Pfändungsfreigrenze für mich überschreiten wird.

Nun denk ich mir aber, dass es ja recht doof ist, wenn da sofort der Treuhänder auf der Matte steht und Geld will.

Ich hab damit keine Erfahrungen, ich war erst weit unter dieser Grenze, hab dann die Familienpause eingelegt und frag mich nun halt, wie das dann abläuft.

Kann ich dem TH auch einfach eine Abrechnung in Kopie senden und ihm jeden Monat den Pfändungsbetrag selbst überweisen?
Oder will der das nur vom AG?
Weil dann hab ich Angst, ob die mich überhaupt wollen...

Danke!
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Fallera

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Re: Neuer Job - kann ich die Pfändung selbst überweisen?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 17:41:39 »

Es gibt die Möglichkeit, den pfändbaren Anteil auch selbst an den th abzuführen! Sprechen sie mit ihrem th darüber!
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Miau

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Re: Neuer Job - kann ich die Pfändung selbst überweisen?
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2010, 23:17:28 »

Ich hab die Aussicht auf eine neue Stelle, deren Gehalt auch die Pfändungsfreigrenze für mich überschreiten wird.

Nun denk ich mir aber, dass es ja recht doof ist, wenn da sofort der Treuhänder auf der Matte steht und Geld will.

Ich hab damit keine Erfahrungen, ich war erst weit unter dieser Grenze, hab dann die Familienpause eingelegt und frag mich nun halt, wie das dann abläuft.

Kann ich dem TH auch einfach eine Abrechnung in Kopie senden und ihm jeden Monat den Pfändungsbetrag selbst überweisen?
Oder will der das nur vom AG?
Weil dann hab ich Angst, ob die mich überhaupt wollen...

Danke!

Hallo, also der TH könnte damit einverstanden sein, muss aber nicht.
Meiner war es nicht, sodass ich in den sauren Apfel beißen musste.
Habe im Vorstellungsgespräch davon nix erzählt.
Erst als man mich eingestellt hat mit rechtsgültigem Arbeitsvertrag, hab ich 1 Monat später der Personalabteilung davon erzählt.
Beim zweiten Job nach Insolvenzanfang war's genauso, beim Vorstellungsgespräch nix gesagt und dann 1 Monat nach dem Anfang der Personalabteilung das Schreiben des TH vorgelegt.
Leider war es beim zweiten Job so, dass der Geschäftsführer der Firma meine Inso von der Personalabteilung erfahren hat und mich ausführlich befragt hat, wie es dazu gekommen ist. Noch schlimmer war aber, dass er es meinem direkten Vorgesetzten dem Gruppenleiter unseres IT-Consulting-Teams von meiner Inso erzählt hat. Seitdem hat mich der Gruppenleiter schon schlecht behandelt und ich hab mich gemobbt gefühlt.

Das ist übrigens mit ein Grund warum ich demnächst im Ausland einen Neustart wage. Ich hab es satt stigmatisiert zu werden. Ich werde meine Restschuld bezahlen und für immer aus Deutschland wegziehen, obwohl man mir hier Arbeitsverträge mit passablen Gehältern.
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rotesbienchen

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Re: Neuer Job - kann ich die Pfändung selbst überweisen?
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2010, 12:30:50 »

Das mit dem stigmatisiert werden kenne ich. Könnte ich es mir leisten würde ich alles bezahlen nur um nicht mehr so assozial behandelt zu werden.

Aber das ist ein anderes Thema. Ich selbst habe meinem direkten Chef erst vor kurzem von der Inso erzählt. Hatte mit meinem TH vereinbart das ich ihm jeden Monat die Abrechnungen schicke und selbst überweise. Bei uns im Unternehmen muss eine Gehaltspfändung von allen sechs Geschäftsleitern genehmigt werden. Allerdings MUSS dann jeden Monat pünktlich überwisen werden. Sonst kriegste einen auf den Deckel. Ist mir einmal passiert. aber seither läuft alles reibungslos. Ist ja auch ne tolle Möglichkeit zu beweisen das man zuverlässig ist.

Sprich mit deinem TH darüber.

Viel Erfolg.
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