Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: reidie am 24. Januar 2011, 00:14:35

Titel: Neuer Job
Beitrag von: reidie am 24. Januar 2011, 00:14:35
Schönen guten Tag,

ich habe zum 1.12.2010 einen neuen Job angetreten. Jetzt habe ich das dem TH natürlich geschrieben. Ich habe allerdings eine Vollzeitstelle aufgegeben, und habe eine 25 std Stelle angetreten. Ich habe nun den Vertag vorliegen und werde Ihn den nun zuschicken. Habe aber ihm nicht gesagt das das nun eine 25std. stelle ist.

Meint Ihr das wäre ein problem. Ich habe das auch nicht aus Spass gemacht. Ich konnte bei dem Arbeitgeber einfach es nicht mehr aushalten. Ich war zwei Monate da und bin jeden Tag mit Bauchweh zur Arbeit gegangen. Da habe ich die Chance, zur überbrückung, hier genutzt. Ich muss sagen hier fühle ich mich Pudelwohl.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: deagle am 24. Januar 2011, 03:58:37
Moin moin,

Wurde im "alten Job" bisher pfändbares Einkommen erwirtschaftet?
Wird in "neuen Job" mehr pfändbares Einkommen erwirtschaftet als vorher?

Wir wollen ja nicht das ein Gläubiger durch nen RSB Versagungsantrag wegen Verletzung des § 295 (1) Inso Bauchschmerzen bereitet...

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners.(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

 1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
 
Die gültige Rechtsprechung geht dabei von einer VOLLZEIT Beschäftigung aus BGH vom 14.10.2010 IX ZB 242/06 (http://"http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c1b616927190ec1c2fef85de6b208665&nr=50899&pos=0&anz=1")
"Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen."
Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: reidie am 24. Januar 2011, 08:47:11
also ich habe 2 Monate in Vollzeit gearbeitet, davor in Teilzeit. Es wurde immer einteil gepfändet. Das wird hier auch so sein. ich werde mich soschnell es geht auch wieder, eine Vollzeitstelle annehmen. Mein jetziger Arbeitgeber kann mir nur keine anbieten.

Ich habe dem TH ebend noch einen kleinen Brief geschrieben, mit einer begründung und dem Versprechen mich weiterhin um eine Vollzeitstelle zubemühen!

Meint Ihr das ist eine gute Idee? Der Brief ist noch nicht raus.
Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: Fallera am 24. Januar 2011, 09:30:22
Dokumentieren sie auf jedenfall Ihr Bemühen um eine Vollzeitstelle!
Sprich Bewerbungen aufbewahren und auch evtl. Absagen.

Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: reidie am 24. Januar 2011, 10:30:30
so der Brief ist zur Post.

Ich Danke allen, für die Infos.