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Autor Thema: Neuerwerb  (Gelesen 2234 mal)

makro

  • Gast
Neuerwerb
« am: 12. Februar 2011, 11:48:44 »

Ich bin ja seit Januar 2011 in der WVP. Mir ist klar das ich wieder Vermögen ansparen darf etc.

Gehe ich hiermit aber nicht ein gewisses Risiko ein bei einer evtl. Versagung der RSB sofort pfändbares Kapital etc. zu haben?

Aktuelles Beispiel: Meine Frau möchte bauen, das Haus selbst wird sie kaufen, da die Banken mich nicht haben wollen. ;-) Das Grundstück ist Erbaurecht von der Gemeinde. Da dieses nur Familien angeboten wird sollen wir auch beide im Erbaurechtsvertrag stehen. Gehe ich damit bei einer evtl. Versagung der RSB (ich gehe natürlich nicht davon aus) irgendwelche Risiken ein? Ich pachte ja vom Prinzip nur das Grundstück, das Gebäude was draufsteht gehört ja da nicht mir.
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Insokalle

Re: Neuerwerb
« Antwort #1 am: 12. Februar 2011, 12:07:36 »

also, ein Erbbaurecht ist zwar pfändbar, ähnlich wie ein Grundstück
aber in dem Bereich gibt es meines Wissens auch Besonderheiten.

ich denke, das sollten Sie beratungstechnisch abklopfen lassen.
Vorfragen wären z.B.:  Zustimmungsbefugnisse des Vertragspartners, Belastungen etc.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Neuerwerb
« Antwort #2 am: 12. Februar 2011, 16:00:46 »

ok, also Anwalt befragen. Welche Fachrichtung?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Neuerwerb
« Antwort #3 am: 12. Februar 2011, 16:49:09 »

er/sie sollte schon wissen, was ein Erbbaurecht ist und wie Pfändungen funktionieren. Vielleicht hilft es, wenn er/sie auch Notar ist.
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