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Autor Thema: Neues Auto(gebraucht )  (Gelesen 3683 mal)

benny0123

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Neues Auto(gebraucht )
« am: 19. Februar 2012, 18:46:00 »

Hallo

was kann ich machen mein auto gibt bald den geist auf und brauche ersatz wie kann ich das machen soll ich meine th ein brief schicken das mein auto kaputt ist

bus fährt  auch nicht da ich im schicht betrieb arbeite mit  dem fahrad zu weit

wer hat mir ein rat
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Der_Alte

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #1 am: 19. Februar 2012, 20:53:33 »

In der Wohlverhaltensphase können Sie sich ein "neues" Auto kaufen ohne den Treuhänder vorher fragen zu müssen. Alerdings müssen Sie sich auch irgendwie das notwendige Geld dafür besorgen oder ansparen.
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benny0123

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #2 am: 20. Februar 2012, 11:13:38 »

hallo

schon klar

aber wie bekommt an an geld ran (kredit oder so)  , sparen das geht doch nicht wenn man am limit leben muß


gruß
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Insoman

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #3 am: 20. Februar 2012, 12:34:17 »

Zitat
sparen das geht doch nicht wenn man am limit leben muß
Dann können Sie auch keinen Kredit bedienen...
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

benny0123

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #4 am: 20. Februar 2012, 22:43:27 »

hallo

meinte mit am limit nicht das überbleibt das schon

aber wenn man in der wp ist bekommtb man doch kein kredit oder
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horst69

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #5 am: 21. Februar 2012, 12:11:14 »

@benny0123

Nein, bekommen Sie nicht !

Warum sollte eine seriöse Bank solch ein Risiko eingehen???
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Selene-Luna

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #6 am: 25. Februar 2012, 10:30:57 »

Hallo,

ich bin in der selben Situation (WVP), mein Auto hat bereits den Geist aufgegeben, hatte es noch für 200,-- Euro verkaufen können. Stehe nun davor, mir ein KFZ für 1.800,-- € zu kaufen, Geld dafür habe ich mir bei
meiner Mutter geliehen.

Darf der Kaufvertrag auf mich laufen lassen?
Muss ich dem TH melden, dass ich mir ein neues gebrauchtes Fahrzeug kaufe?
Muss ich dem TH vorlegen, woher ich das Geld für die Anschaffung habe?
Muss ich dem TH den Kaufvertrag von der alten Rostlaube vorlegen?

Danke im Voraus für baldige Antworten

LG
Selene-Luna
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Nixmehrda

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #7 am: 25. Februar 2012, 10:40:01 »

Bin auch in der WVP und habe kürzlich ein altes Auto in einer ähnlichen Preisklasse von meiner Schwester gekauft und zahle es ihr in kleinen Raten ab.
Der Vorgänger musste leider verschrottet werden.
Den Treuhänder habe ich damit nicht belästigt, das entfällt in der WVP.
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horst69

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Re: Neues Auto(gebraucht )
« Antwort #8 am: 25. Februar 2012, 11:14:34 »

@selene-luna

Sie müssen dem TH rein gar nichts von Ihrem alten und neuen KFZ sagen oder vorlegen !
Der Kaufvertrag kann natürlich auf Ihren Namen laufen.
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