Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tinelo21 am 05. April 2011, 19:44:50

Titel: Neues Auto geht das?
Beitrag von: tinelo21 am 05. April 2011, 19:44:50
hallo ihr lieben hab mal wieder eine frage folgendes:

wir haben vor kurzem ein auto gekauft wer ca 1500 euro was auch unser th bereits weis und auch freigeben ist. Nun haben wir ein tolles angebot bekommen

mein schwiegervater möchte sich ein neues auto holenund will uns seinen vectra C baujahr 2005 für 2000 euro geben die dürfen wir sogar abbezahlen.

meine frage nun dürfen wir das den wir sind seid 3 jahren in der Inso und auch in der Whp weil das Auto ist nicht mal 2000 Wert sondern ca 4000 aber mein Schwiegervater will uns das für 2000 geben er sagt leiber so als das er nicht weis wohin damit

vielen dank

tinelo21

ps: Was passiert wen wir unser auto dan dafür verkaufen wollen muss ich das geld abgeben
Titel: Re: Neues Auto geht das?
Beitrag von: Achdujeh am 05. April 2011, 21:08:11
In der Wohlverhaltensphase dürfte ihr von euerm unpfändbaren Einkommen ein neues Auto kaufen, auch auf Raten.

Die Frage beim alten Fahrzeug ist, warum ihr überhaupt ein altes Auto habt. Ist es freigegeben worden, weil es für die Arbeit gebraucht wurde? Oder hattet ihr es erst nach der Insolvenzeröffnung gekauft?

Aber egal warum, m.E. solltet ihr den Erlös des alten Fahrzeugs für euch behalten dürfen.

FG Achdujeh
Titel: Re: Neues Auto geht das?
Beitrag von: tinelo21 am 05. April 2011, 21:12:41
hallo das fahrzeig haben wir vor ca 3 wochen erst gekauft aber es ist halt alt und wir brauchen es für die arbeit das alte mussten wir verkaufen das lief aber nicht auf uns den es ging nicht über den tüv und das neue haben wir wie gesagt erst vor ca 3 wochen gekauft also in der inso in der whp
Titel: Re: Neues Auto geht das?
Beitrag von: Achdujeh am 05. April 2011, 21:23:59
Also wenn ihr das alte Auto erst vor drei Wochen in der WVP gekauft habt, dann kann der TH es eigentlich nicht freigegeben haben :wink:. Weil es ihn dann nämlich nichts mehr angeht. In der WVP könnt ihr mit euerm Unpfändbaren machen, was ihr wollt.

Aber jetzt seid ihr gleich doppelt abgesichert. Einmal durch die Rechtslage und zusätzlich durch den TH. Also könnt ihr jetzt euern Deal mit dem Schwiegervater durchziehen und auch das vorhandene Auto verkaufen. In der WVP muss man das auch nicht mehr dem TH melden.

FG Achdujeh