Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nixnutzwutz am 29. April 2008, 11:23:54
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Hallo allerseits!
Ich befinde mich nach 3 (DREI!!) Jahren Verbraucher- Inso-Verfahren endlich in der Wohlverhaltensphase :juchu:.
Nun hatte ich heute wieder mal ein einschneidenes Erlebnis mit meiner Sparkasse. Man muß am Schalter BITTE-BITTE machen, damit man an sein Geld kommt, mit tausend Nachfragen und Freigaben (weil der Automat streikte). Ich fühlte mich mal wieder wie ein Mensch zweiter Klasse.
Ich würde nun eigentlich gerne der Sparkasse ade sagen und woanders ein Konto eröffnen. Inwieweit muß ich den Treuhänder mit einbinden? Muß der das Konto wieder freigeben? Hat er das Recht, Einblick in das Konto zu bekommen?
Wäre schön, wenn das nicht mehr der Fall ist - zumindest jetzt in der WVP.
Danke schon mal für die Antwort(en)! :smiley:
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Hallo,
Sie haben wieder die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen, also NEIN, er hat mit einen neuen Konto nichts am Hut.
MfG
ThoFa