Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 08. November 2013, 06:30:03

Titel: Neues Girokonto eröffnen in der WVP: TH informieren?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 08. November 2013, 06:30:03
Hallo Forum,

ich bin seit Mitte Juli diesen Jahres in der WVP und würde gern ein neues Girokonto eröffnen.

Muss ich den TH darüber informieren?

Muss er das Konto freigeben oder ist dies nur bei Insolvenzeröffnung der Fall?

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Bank mir einen Dispo einräumt: Muss ich ihn dann informieren?

Habe ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze (Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe).

Es gibt keine Einkommensänderung. Möchte nur wechseln, um mir die Kontoführungsgebühren

in Zukunft zu sparen, da die neue Bank keine erhebt.

Danke.
Titel: Re: Neues Girokonto eröffnen in der WVP: TH informieren?
Beitrag von: KarlPaul am 08. November 2013, 08:41:40
Du musst in der WVP den TH nicht informieren über irgendein Bankkonto von Dir.
Du wirst in Deiner Situation schwer eine Bank finden die Dir einen
Dispo oder irgendeinen anderen Kredit gewähren wird.
Aber auch über Kredite, die Du in der WVP aufnehmen solltest,
brauchst Du ihn in der WVP nicht informieren.
Kostenlose Konten richten sich normalerweise bei den Banken an andere
Zielgruppen und sind mit Bedingungen verknüpft.