Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bejobo am 17. August 2013, 15:16:49

Titel: Neues Recht und Verkürzung
Beitrag von: bejobo am 17. August 2013, 15:16:49
Hallo zusammen,

durch diverse Presseberichte und auch Beiträge die ich gelesen habe bin
ich zwar deutlich schlauer was sich alles ändern könnte aber ich verstehe
die aktuelle Situation nicht wirklich.

Klar ich bin seit 3 Jahren in der WVP und bisher läuft das auch fast OK.
Bin die ganze Zeit im Job und der TH bekommt ein ordentliche Summe.
Quasi mehr als mir verbleibt. Verfahrenkosten etc dürften somit auch
gedeckt sein.

Nach neuer Regel 35 % und Verfahrenskosten könnte ich den Antrag stellen.

- ich versteh das aber richtig und vor Juli 2014 geht da gar nix?

- oder ist eine Antragstellung schon vorab möglich ?

Interessieren würde mich schon die genauen Zahlen die ich getilgt haben.
- kann man hier dem TH diese Infos abfordern?

Freu mich immer über eure Gedanken und Infos.

 :coffee:      Jörg


Titel: Re: Neues Recht und Verkürzung
Beitrag von: Insokalle am 17. August 2013, 17:16:33
Bei Ihnen geht generell nix, weil das neue Recht nicht für die Altfälle gilt.

Wenn Sie wissen wollen, wieviel an die Gläubiger schon geflossen ist, können Sie den TH fragen, der aber nicht antworten muss, oder Sie schauen in die Gerichtsakte.