Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DreamTheater am 05. Februar 2010, 23:02:05

Titel: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: DreamTheater am 05. Februar 2010, 23:02:05
Guten Tag, habe im Forum mal gesucht, aber nicht das passende gefunden. Seit März letzten Jahres läuft unsere Inso. Nun ist unser Fernseher in die Jahre gekommen und ein Neuer müsste bald her. Wir liebäugeln mit einem LCD-Flachbild, 37 Zoll. Vom ersparten (wir kommen zum Glück im Moment finanziell gut klar) könnten wir das bezahlen. Kann das ein Problem werden nach dem Motto "es hätte auch ein billigeres Gerät sein können"? :gruebel:  Unsere Schuldnerberaterin sagte mal, wir haben unsere Pfändungsrate, mit dem Geld was uns bleibt, können wir machen was wir wollen...
Gruß
Dieter
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: rookie am 06. Februar 2010, 08:25:54
Sie können sich von Ihrem Geld auch nen Helikopter kaufen.....geht keinen was an.
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: DreamTheater am 06. Februar 2010, 09:27:56
Guten Morgen! :coffee:
Das ist ja mal eine klare Ansage. Danke für die Antwort.
Schönes WE :wink:
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: Feuerwald am 06. Februar 2010, 13:40:20
Unsere Schuldnerberaterin sagte mal, wir haben unsere Pfändungsrate, mit dem Geld was uns bleibt, können wir machen was wir wollen...

-> da ist ein ziemlich dummer Spruch. Es ist m.E. noch nicht ausgeurteilt, wie die aus dem unpfändbaren Betrag angesparten Rücklagen (Sparguthaben) im eröffneten Insolvenzverfahren zu behandeln sind.  Im Grunde ist es massezugehöriges (Neu)Vermögen. Im realen Leben aber kaum durchsetzbar. Und irgendwo gibt es erste Urteile, die eine solche Rücklagenbildung als unpfändbar ansehen.

Sollte jedoch ein Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren mit einem Hubschrauber oder einer S-Klasse vorfahren und darauf verweisen, er hätte sich das nette Spielzeug aus dem unpfändbaren Betrag zusammengespart, kann man wohl davon ausgehen, dass der IV / TH dieses Spielzeug zur Masse zieht.

Das ändert sich erst mit Aufhebung des Insolvenverfahren in der sog. Wohlverhaltensphase. Dann fällt der Insolvenzbeschlag weg und (Neu)Vermögen mit  Ausnahme einer Erbschaft wieder gänzlich dem Schuldner zu.
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: rookie am 06. Februar 2010, 14:53:45
@DreamTheater

Ein kleiner Tipp:

Melde den Helikopter auf den Namen eines Kumpels an und lass ihn auch den Kaufvertrag machen.

Denke dann kann gar nix mehr schiefgehen. :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: paps am 06. Februar 2010, 21:53:09
 :ironie:

rookie dreht wie der Propeller im Wind.

Erst soll sich DreamTheater  vom Unpfändbaren ein Hubschrabschrab kaufen und dann soll es der Kumpel.
Dann wieder DreamTheater, dann der Kumpel, DreamTheater,Kumpel, DT, K, Dt,K DTK....

Ich meine Feuerwald liegt da schon sehr richtig.
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: DreamTheater am 07. Februar 2010, 16:58:38
Unsere Schuldnerberaterin sagte mal, wir haben unsere Pfändungsrate, mit dem Geld was uns bleibt, können wir machen was wir wollen...




Ergänzung:
Die Schuldnerberaterin sagte das mit dem Zusatz, wir sollten das Geld nicht auf dem Konto oder einem Sparbuch bunkern, sondern zu Hause.
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: rookie am 09. Februar 2010, 11:52:46
Spar Dir die Knete zuhause zusammen....nicht auf dem Sparbuch oder Konto...das ist klar.

Und falls Du Dir dann doch noch den Helioskopter kaufen möchtest gib Deinem Kumpel dann das Geld.....er macht dann den Kaufvertrag auf seinen Namen..... :wow:

Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: ThoFa am 13. Februar 2010, 14:00:16
Hallo,

und was in dem Zusammenhang immer wieder gerne vergessen wird ist der § 4b(2) InsO.

MfG

ThoFa

P.S.: Also ich würde den Helikopter ja eher leasen.
Titel: Re: Neukauf eines Fernsehers
Beitrag von: rookie am 15. Februar 2010, 14:17:14
@ ThoFa

na ja leasen wäre ok..aber mit Schufaeintrag...... :gruebel: