Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: angielama am 28. September 2007, 14:34:45

Titel: Neuschulden in der WVP
Beitrag von: angielama am 28. September 2007, 14:34:45
Hallöchen zusammen,

ich hab mal eine Frage. . . ich bin jetzt seit März 2001 in der WVP und habe nun in letzter Zeit durch die Trennung und da ich in Hartz 4 gerutscht bin einige Probleme.

Ich hab zwei Neuschulden und der eine droht mit jetzt weil ich nicht zahlen kann meine Restschuldbefreiung platzen zu lassen.

Mir wurde jetzt gesagt das dadurch alles als gescheitert gelten würde.  Stimmt das jetzt oder wollen die mir da jetzt Angst machen?? Weil jetzt so kurz vor Schluss wäre es der Hammer . . . . bin momentan sehr fertig.

lieben Gruss

angie
Titel: Re: Neuschulden in der WVP
Beitrag von: Feuerwald am 28. September 2007, 16:28:06
Angie

der droht nur und hat keine Möglichkeit, einen Versagungsantrag zu stellen. Bitte lesen Sie § 295 InsO, darin sind Ihre Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren aufgelistet. Einen Antrag auf Versagung der RSB kann zudem NUR ein Insolvenzgläubiger stellen. Ein Neugläubiger kann das nicht.

Woher weiss denn dieser Gläubiger von Ihrem Verfahren ? Haben Sie erklärt "Ich bin pleite da im Restschuldbefreiungsverfahren ? Das sollte man tunlichst nicht machen. Zwar kann die RSB nicht versagt werden, der Gläubiger könnte sich jedoch betrogen fühlen.

Der Gläubiger kann jedoch seinen Forderung titulieren und die Zwangsvollstreckung betreiben.

Gruss
Feuerwald