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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gorbi am 15. Januar 2007, 10:57:22

Titel: Neuschulden oder Gläubiger-Bevorzugung
Beitrag von: Gorbi am 15. Januar 2007, 10:57:22
Hallo,
habe ein paar Fragen zu Neuverschuldung. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Sachlage:
Meine Ehefrau und ich haben (notariell) Gütertrennung. Das Einfamilienhaus gehört meiner Frau. Bei der Finanzierung des EFH über die Bank habe ich vor meiner Insolvenz die Darlehensverträge als 2. Darlehensnehmer mit unterschrieben.
Bei meiner pers. Insolvenz habe ich diese Verbindlichkeiten mit angegeben.  
Nach meinem Kenntnisstand wurden von der Bank aber keinerlei Verbindlichkeiten bei meinem Inso-Verwalter geltend gemacht, da die Darlehensraten durch meine Frau weiter bedient wurden.

Problem:
Die Darlehensverträge laufen nun aus. Wir benötigen daher eine Anschluss- bzw. Umfinanzierung.
Die derzeit finanzierende Hausbank ist nun ohne große Nachfragen/Nachweise bereit, die Anschlussfinanzierung durchzuführen.
Die neuen Darlehensverträge sehen aber wieder meine Unterschrift als 2. Darlehensnehmer vor.

Frage:
1.) Kann ich während der Wohlverhaltensperiode, diese Anschlussverträge mit unterzeichnen?
2.) Handelt es sich hierbei um eine Neuverschuldung oder Altlast?
3.) Bevorzuge ich hierbei verbotenerweise einen Gläubiger?

Besten Dank im voraus
Gorbi[addsig]
Titel: Neuschulden oder Gläubiger-Bevorzugung
Beitrag von: ThoFa am 16. Januar 2007, 00:07:30
Hallo,

1: ja.

2: Neu

3: Nein

MfG

ThoFa[addsig]