Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Steiner am 09. Juni 2010, 22:47:24
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Hallo miteinander
Ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Eine kurze Erklärung zum Sachstand:
Ende Nov.2009 wurde mein Insol.V. eröffnet, Mitte Dez. 2009 das für meine Ehefrau.
1.Frage - wie geht es nun eigentlich weiter?
2.-Wann beginnt bei uns die Wohlverhaltensphase?
Ich habe noch viel mehr fragen, möchte mich aber erst mit dem Forum vertraut machen.
Noch kurz zur Situation, bei uns ist nichts zu holen, ich bin aus gesundheitlichen Gründen zwangspensioniert
wurden, (deswegen die Insolvenz), und die Frau ist Hausfrau, hat halt immer mit unterschrieben.
Wäre über einige aussagekräftige Antworten sehr dankbar!
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Guten morgen,
1. Die Pfändbaren Beträge werden nun an Ihren TH abgeführt. Wenn nichts abzuführen ist, läuft wohl alles auf einen Nullplan hinaus.
2. Die WVP beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach ca. 1-1,5 Jahren. Ist Unterschiedlich. Über die Aufhebung des eigentlichen Verfahrens werden Sie schriftlich vom Amtsgericht informiert und können dies auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachlesen.
Gruß
Fallera
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Vielen dank für diese erste Antwort hier! :biggrin:
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Vielleicht noch folgende Ergänzung:
Die Wohlverhaltsperiode beginnt zwar mit der rechtskräftigen Aufhebung (bzw. Einstellung) des Insolvenzverfahrens. Und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgt auch erst geraume Zeit nach Insolvenzeröffnung (im Durchschnitt nach ca. 10 bis 16 Monaten). Für den Beginn der sechsjährigen Laufzeit der Wohlverhaltenszeit ist jedoch nicht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, sondern der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der maßgebelich Zeitpunkt.
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das war das was ich hören wollte,dachte schon die ganze Sache zieht sich unterm Strich weit über 7 Jahre.
Danke :lollol: