Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makki am 14. August 2012, 22:28:51
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Hallo an Alle,
ich bin in WVP und die endet im Oktober 2013. Jetzt habe ich meine Unterlagen gecheckt und leider feststellen musste, dass nur 6 von 8 angemeldeten Gläubiger in die Insolvenztabelle übernommen wurden.
Ich sollte es natürlich damals überprüfen, hab es aber versäumt.
Nun die Frage:
Ist jetzt RSB in Gefahr?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wenn 2 Gläubiger nicht in der Tabelle sind, werden sie kein Cent kriegen (ich werde ca.80% der Gesamtforderungen begleichen).
Danke für Ihre Antworten.
MfG
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Hallo,
wenn nur 6 der von Ihnen angemeldeten Gläubiger in der Insolvenztabelle auftauchen, kann das ganz andere Gründe haben. Z.B. kann der Treuhänder (Insolvenzverwalter) die Forderung bestritten haben, weil der Gläubiger seine Forderung nicht nachweisen konnte oder der Gläubiger hat die Forderung erst gar nicht geltend gemacht, weil er die damit verbundenen Kosten gescheut hat.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Kopie von Ihrem Antrag an das Gericht haben. Wenn Sie dort alles angegeben haben, sind Sie bestimmt auf der sicheren Seite - auch dürfen Sie nicht vergessen, dass das alles öffentliche Verfahren sind und rein technisch jeder, der eine Forderung gegen Sie hatte, sich innerhalb einer bestimmten Frist melden durfte/musste, um in die Tabelle aufgenommen zu werden - auch diejenigen, die Sie vielleicht wirklich vergessen hatten.
Kopf hoch !
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Ist jetzt RSB in Gefahr?
- nein.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
- gar nicht.
Wenn 2 Gläubiger nicht in der Tabelle sind, werden sie kein Cent kriegen (ich werde ca.80% der Gesamtforderungen begleichen).
- pech gehabt.
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Bei mir war es so das sich die Gläubiger die sich erst nicht aufgeführt warenvspäter nachgemeldet haben. Du kannst aber auch Glück haben das die das einfach abschreiben und sich gar nicht mehr melden, von solchen Fällen habe ich auch schon gehört.
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Vielen Dank fürs Feedback :thumbup:
Was mich stützig gemacht hat, dass mit der Tabelle von AG kam der Schreiben: bitte überprüfen und Einwände mitteilen.
Deswegen dachte ich mir, der Ball ist auf meiner Seite und ICH das verbockt habe...
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Was mich stützig gemacht hat, dass mit der Tabelle von AG kam der Schreiben: bitte überprüfen und Einwände mitteilen.
Das wird sich wahrscheinlich nur auf die Feststellung der angemeldeten Forderungen (ggf. mit vbuH Anmeldung) beziehen. Also dass man keine Einwände hat z.B. gegen die Höhe der angemeldeten Forderung.