Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rainer1411 am 24. März 2009, 19:26:30

Titel: nicht verwertbare Gewerbeimmobilie
Beitrag von: rainer1411 am 24. März 2009, 19:26:30
Guten Tag zusammen

Frage:

Ich befürchte, nach durchlaufener Insolvenz, einschließlich  erfolgter Restschuldbefreiung auf einer nicht verwertbaren Gewerbeimmobilie sitzen zu bleiben.

Wie wird dann die Einnahmenseite (Miete) und die Ausgabenseite (Öffentliche Lasten und Gebühren,Forderung aus der Grundschuld, etc.) zwischen dem Absonderungsgläubiger (Bank) und mir aufgeteilt?

Droht mir die Gefahr, dass sich bei mir, trotz erfolgreich durchlaufener Insolvenz wieder Schulden aufbauen?

MfG

Rainer