Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rainer1411 am 24. März 2009, 19:26:30
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Guten Tag zusammen
Frage:
Ich befürchte, nach durchlaufener Insolvenz, einschließlich erfolgter Restschuldbefreiung auf einer nicht verwertbaren Gewerbeimmobilie sitzen zu bleiben.
Wie wird dann die Einnahmenseite (Miete) und die Ausgabenseite (Öffentliche Lasten und Gebühren,Forderung aus der Grundschuld, etc.) zwischen dem Absonderungsgläubiger (Bank) und mir aufgeteilt?
Droht mir die Gefahr, dass sich bei mir, trotz erfolgreich durchlaufener Insolvenz wieder Schulden aufbauen?
MfG
Rainer