Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tennispro am 19. August 2009, 10:51:55

Titel: Noch ein Jahr
Beitrag von: tennispro am 19. August 2009, 10:51:55
Hallo. Ich bin neu hier. Viel gutes hier im Forum.
Jetzt, habe ich 2 Fragen.
Frage 1: Nach der WVP (ein Jahr noch!!!); wie lange noch haben wir ein negativen Eintrag bei der Schufa?

Frage2: 
Nach der WVP, ist es möglich unsere Risiko- Lebensversicherung in eine Kapitale
umzuwandeln und werden die bisherigen Beiträge angerechnet ?
Titel: Re: Noch ein Jahr
Beitrag von: makro am 19. August 2009, 11:58:31

Frage 1: Nach der WVP (ein Jahr noch!!!); wie lange noch haben wir ein negativen Eintrag bei der Schufa?


Noch ca. 3 Jahre nachdem die RSB vermerkt wurde. Danach sollte der Score dann sukzessive wieder ansteigen!
Titel: Re: Noch ein Jahr
Beitrag von: paps am 20. August 2009, 19:01:37
Das ist in der Wohlverhaltensphase (nach Aufhebung des verfahrens nach §200 InsO) auch schon möglich.
Das Umwandlungsrecht , meist innerhalb der ersten 10 Jahre, beinhaltet einen gleichwertigen Versicherungsschutz(Summe) ohne Risikoprüfung abzuschließen.
Titel: Re: Noch ein Jahr
Beitrag von: tennispro am 21. August 2009, 11:14:19
Vielen dank für die Antwort.