Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tennispro am 19. August 2009, 10:51:55
-
Hallo. Ich bin neu hier. Viel gutes hier im Forum.
Jetzt, habe ich 2 Fragen.
Frage 1: Nach der WVP (ein Jahr noch!!!); wie lange noch haben wir ein negativen Eintrag bei der Schufa?
Frage2:
Nach der WVP, ist es möglich unsere Risiko- Lebensversicherung in eine Kapitale
umzuwandeln und werden die bisherigen Beiträge angerechnet ?
-
Frage 1: Nach der WVP (ein Jahr noch!!!); wie lange noch haben wir ein negativen Eintrag bei der Schufa?
Noch ca. 3 Jahre nachdem die RSB vermerkt wurde. Danach sollte der Score dann sukzessive wieder ansteigen!
-
Das ist in der Wohlverhaltensphase (nach Aufhebung des verfahrens nach §200 InsO) auch schon möglich.
Das Umwandlungsrecht , meist innerhalb der ersten 10 Jahre, beinhaltet einen gleichwertigen Versicherungsschutz(Summe) ohne Risikoprüfung abzuschließen.
-
Vielen dank für die Antwort.