Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Andie22 am 07. April 2007, 23:34:23

Titel: Noch einige Fragen
Beitrag von: Andie22 am 07. April 2007, 23:34:23
Ich bin nun in der WVP. Ich habe ein Arbeitsangebot aus der Schweiz und kann dort brutto ca. 5900 Euro verdienen. Bin verheiratet und habe 2 Kinder ( Unter 14 Jahren ). Noch bin ich als Angestellter fest angestellt ( 2900 Euro brutto ).
1. Kann sich mein IV querstellen und mein Arbeitsangebot blocken ?
2. Muß mir mein IV meinen jetzigen Schuldenstand mitteilen ?
3. Gibt es eine rechtliche Handhabe, meinen IV von der Mitteilungspflicht an den neuen Arbeitgeber anzuhalten?
4. Da der Schuldenbetrag bei mir nicht sehr hoch ist ( ca. 6000 Euro ), was ist nach der Zeit , wenn ich den Schuldenbetrag getilgt habe, verdiene ich dann den vollen Lohn?

Ich hoffe, Ihr könnt mir diese Fragen beantworten

mfg
Andie22
[addsig]
Titel: Noch einige Fragen
Beitrag von: paps am 08. April 2007, 12:13:33
Wenn das durch Sie prognostiezierte Einkommen sicher ist, (regelmäßig,  Porbezeit?) spricht nichts dagegen, die Arbeitsstelle anzunehmen.
Bedenken Sie aber, dass weiterhin der pfändbare Betrag abgeführt werden muss.
Zuständig für die Überwachung bleibt der TH.

Sie können mit Ihm aushandeln, dass der neue AG nicht informiert wird.

Bezüglich, ders Zwischenberichtes sollten Sie den Th erst mal fragen.
Zeichnet sich ab, dass die RSB vorzeitig erteilt werden kann, wird er dies sicherlich auch tun.
Ansonsten beim Insolvenzgericht erfragen.


Nachdem die TH-, Verfahrenskosten und die angemeldeten Forderungen beglichen sind, wird vorzeitig die RSB erteilt.[addsig]