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Autor Thema: Noch einmal von vorne, bitte...  (Gelesen 2136 mal)

venzia

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Noch einmal von vorne, bitte...
« am: 22. Juli 2012, 13:35:56 »

Meinen letzten Beitrag habe ich bis auf den Gruß gelöscht, weil mir nach der genaueren Lektüre hier schon so einiges von alleine klar war. Aber ich habe doch noch konkrete Fragen. Vor meiner Privatinsolvenz war ich schon seit zwei Jahren nicht mehr berufstätig. Ich war selbständig und habe  aufgehört, weil ich krank war. Da war finanziell alles o.k., keine Schulden. Ich war und bin gesundheitlich angeschlagen und könnte jetzt nicht mehr als stundenweise etwas tun. An manchen Tagen aber geht auch gar nichts, je nach Gesundheitszustand, denn ich habe eine seltene Autoimmunerkrankung. Seit 2009 bin ich nun, genau wie mein Mann, in der Privatinsolvenz wegen einer gemeinsamen Immobiliengeschichte. Im Juni 2015 haben wir fertig. Mein Mann ist Rentner und ich bin seine einzigste Unterhaltsberechtigte, die ja kein eigenes Einkommen hat. Nun hätte ich doch gerne wenigstens stundenweise noch etwas getan, aber ich bin 59 und auch noch krank und da hat sich bis jetzt nichts als geringfügig Beschäftigte gefunden. Es hat aber auch noch keiner, z.Bsp. der Treuhänder, gefragt, was machen sie denn, was können wir bei ihnen pfänden.Es wird ja von der Rente meines Mannes gepfändet. Gerne würde ich aber wenigstens als Kleingewerbetreibende auf Märkten etwas verkaufen. Aber da sehe ich noch zu viele wenn und aber. Die Reisegewerbekarte ist schon teuer, kriege ich die überhaupt in der Insolvenz? Nur als Kleingewerbe anmelden ohne Hauptjob, da heißt es dann vielleicht, ich würde von vorne herein mir zuwenig an Arbeit zumuten wollen. So um die 300€ könnte ich schon verdienen, aber bin ich dann noch unterhaltsberechtigt bei meinem Mann? Ab wieviel eigenem Einkommen falle ich da wohl raus?  Alles so Fragen, wo ich hoffe, dass mir was dazu gesagt werden kann.Vielleicht hat jemand Erfahrungen in der Richtung gemacht. Es wäre schön, ich würde was von Euch hören.     
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Insoman

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Re: Noch einmal von vorne, bitte...
« Antwort #1 am: 23. Juli 2012, 12:19:01 »

Zitat
Die Reisegewerbekarte ist schon teuer, kriege ich die überhaupt in der Insolvenz?

Schwierig....

Nach §57 GewO ist
Zitat
(1) die Reisegewerbekarte .. zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Praktisch überall wird bei Antragstellung das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingesehen, es soll aber auch schon zur Erteilung der R-karte gekommen sein, wenn -zumindest- das Führungszeugnis sauber gewesen ist..
______________________________


Zitat
So um die 300€ könnte ich schon verdienen, aber bin ich dann noch unterhaltsberechtigt bei meinem Mann? Ab wieviel eigenem Einkommen falle ich da wohl raus?

Niemand wird davon ausgehen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt von € 300,00 bestreiten werden können.
Legt man etwa den Bezug von Sozialleistungen zugrunde, würden bei Ihnen, Mietkosten eingerechnet, wohl mindestens € 600,00 (geschätzte Größe) benötigt werden.
Ich denke, Ihr Mann bliebe vollumfänglich unterhaltsverpflichtet.
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venzia

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Re: Noch einmal von vorne, bitte...
« Antwort #2 am: 24. Juli 2012, 07:46:49 »

Vielen Dank für die Antwort. Im Moment noch sind mir da zu viele "Wenn und Aber" und ich will noch einmal wieder versuchen eine geringfügige Beschäftigung zu finden.
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