Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lemon am 22. Mai 2008, 12:11:36

Titel: Online Einkaufen
Beitrag von: lemon am 22. Mai 2008, 12:11:36
Hallo,
ich würde gerne wissen wollen, ob ich in der Wohlverhaltensperiode eigentlich auch online was bestellen darf. Meinetwegen auch per Nachnahme. Oder geht das auch auf Rechnung? z.B. Ebay. Bis jetzt hab ich das nicht gemacht, weil ich mich nicht getraut habe. Das würde mich mal interessiern ob ich das machen darf. Sieht der Treuhänder eigentlich meine Kontoumsätze?
Ich will keine neue Schulden machen, sondern ab und an mal was für mein Kind z.B. bestellen.

Danke schon mal für Antworten.  :wink:
Titel: Re: Online Einkaufen
Beitrag von: MissTraut am 22. Mai 2008, 17:06:20
Hallo Lemon,

grundsätzlich kannst Du mit dem pfändungsfreien Einkommen machen was Du willst, z.B. 1000 Tüten Gummibärchen kaufen  :innocent:, die Patenschaft für was auch immer übernehmen  :whistle:, Lokalrunden ausgeben in einer Dorfschänke  :Seeing_stars:  ...  natürlich auch  :present: kaufen fürs Kind  :thumbup:

 Es könnte sein, daß Du evtl. von einigen Versandhäusern nur gegen Nachnahme beliefert wirst ...

LG
MissTraut