Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: zamorra am 14. September 2014, 00:51:05

Titel: P Kono - Insolvenzbeschlag o.ä.
Beitrag von: zamorra am 14. September 2014, 00:51:05
Hallo,
ich bin jetzt in der WVP und habe eine Frage wegen meines  P Kontos

Im INSO Verfahren verlangte mein TH, dass ich mein Girokonto bei der Sparkasse in ein P Konto umwandeln soll, da ansonsten am Monatsende ein Insilvenzbeschlag erfolgt.

Kann ich jetzt in der WVP das Konto gefahrlos wieder umwandeln oder muss ich weiterhin Angst haben, dass ein eventuell vorhandenes Guthaben am Monatsende als Insolvenzbeshlag oder ähnliches einbehalten wird.

Muss der TH um Erlaubnis gefragt bez. informiert werden?

Gruß
Titel: Re: P Kono - Insolvenzbeschlag o.ä.
Beitrag von: Insoman am 14. September 2014, 17:12:20
Mit der Aufhebung des Verfahrens (§200 InsO) erlangen Sie die die Verwaltungs-und Verfügungsberechtigung über Ihr Vermögen zurück.
Sie schulden, mit Ausnahme der Hälfte einer Erbschaft (§295 Abs.1 Satz2 InsO), "nur noch" den pfändbaren Anteil Ihres monatlichen Einkommens.
Bezüglich Ihrer Kontoführung hat der Th keinen Einfluss mehr.
Titel: Re: P Kono - Insolvenzbeschlag o.ä.
Beitrag von: zamorra am 14. September 2014, 22:49:59
Danke,

dann werde ich mal zur Sparkasse gehen und das Konto umwandeln.

Gruß