Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: friedchen am 14. Oktober 2011, 14:31:17
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Hallo,
Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.
Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.
Viele Grüße
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Hallo,
Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.
Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.
Viele Grüße
Nein, ein P-Konto macht für Insolvenzler keinen Sinn. Und manchmal macht es nicht nur keinen Sinn, sondern sogar richtig Ärger. Also Finger weg davon.
FG Achdujeh
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Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße
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hallo,
wie sollte man sich in WHP bezüglich dem P-Konto verhalten ?
Ich bin voll berufstätig.... habe ein normales Girokonto.
Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
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Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Nein.
Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
Nein.
FG Achdujeh