Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: friedchen am 14. Oktober 2011, 14:31:17

Titel: P-Konto
Beitrag von: friedchen am 14. Oktober 2011, 14:31:17
Hallo,

Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.

Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.

Viele Grüße
Titel: Re: P-Konto
Beitrag von: Achdujeh am 14. Oktober 2011, 14:56:22
Hallo,

Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.

Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.

Viele Grüße
Nein, ein P-Konto macht für Insolvenzler keinen Sinn. Und manchmal macht es nicht nur keinen Sinn, sondern sogar richtig Ärger. Also Finger weg davon.

FG Achdujeh
Titel: Re: P-Konto
Beitrag von: friedchen am 14. Oktober 2011, 15:45:28
Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße
Titel: Re: P-Konto
Beitrag von: NRW2007 am 15. Oktober 2011, 20:04:12
hallo,
wie sollte man sich in WHP bezüglich dem P-Konto verhalten ?
Ich bin voll berufstätig.... habe ein normales Girokonto.
 
Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
Titel: Re: P-Konto
Beitrag von: Achdujeh am 15. Oktober 2011, 21:19:20
Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Nein.

Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
Nein.

FG Achdujeh