Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DerOlli am 02. August 2013, 11:10:28

Titel: P-Konto + Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: DerOlli am 02. August 2013, 11:10:28
Hallo  :cheesy:

Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bin seit Juli 2012 in der Privatinsolvenz und nun seit 14 Tagen in der Wohlverhaltensphase...

Brauche ich in der WVP noch das P-Konto bei meiner Bank? Oder kann ich das in ein normales Konto (ohne Dispo usw.)
umwandeln?

In dem Beschluss vom Gericht steht noch folgendes drin:
... für eventuelle Ansprüche des Schuldners aus Einkommenssteuererstattungen für das Jahr 2012 und anteilig für
2013 (bis Verfahrensaufhebung) wird Nachtragsverteilung angeordnet...

Was heißt das?
Dieses Jahr musste ich meine Steuererklärung für 2012 direkt dem Treuhänder geben. Wie ist das in Zukunft
in der WVP?

Vielen Dank für Eure Antworten...
Titel: Re: P-Konto + Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: DerOlli am 06. August 2013, 19:42:02
? :sad:
Titel: Re: P-Konto + Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: Der_Alte am 06. August 2013, 21:53:20
Das P-Konto benötigt man in der WVP nur noch, wenn man nach Insolvenzeröffnung neue Schulden angefallen sind. Sofern da keine sind braucht man auch kein P-Konto mehr.

Die Steuererstattung für 2013 muss auf die Zeiträume anpassen, einen Teil bekommt der TH, den anderen dürfen Sie behalten. Am besten teilen Sie dem FA direkt mit, dass es eine entsprechende Aufteilung vornehmen möchte.
Titel: Re: P-Konto + Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: DerOlli am 07. August 2013, 12:27:38
Hallo...

Vielen Dank für Deine Antworten.

Da ich ja meine Lohnsteuererklärung für letztes Jahr 2012 im April komplett meinem Treuhänder gegeben habe,
bekomme ich also für diese Erklärung etwas wieder, oder? (Januar 2012 bis Eröffnung Verfahren im Juli 2012)
Ebenso würde ich nächstes Jahr die Summe von Beginn WVP bis Ende 2013 wieder bekommen.
Und in Zukunft stehen mir die Summen komplett zu...

Sehe ich das so richtig?  :cheesy:
Titel: Re: P-Konto + Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: Insokalle am 07. August 2013, 18:53:51
Nein, die Erstattung 2012 geht ganz an den TH.