Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: friedhofwaerter am 29. Januar 2009, 18:54:56

Titel: paar Fragen
Beitrag von: friedhofwaerter am 29. Januar 2009, 18:54:56
bin nun in der  Wohlverhaltensperiode habe ein Kind.
ich darf demnach ja 1360 Euro behalten.
Nun verdiene ich aber mit Schichtzulagen manchmal mehr dennoch wird mir von verwalter nichts abgezogen ist ndas so richtig?

Titel: Re: paar Fragen
Beitrag von: Feuerwald am 29. Januar 2009, 19:22:43
es ist nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters/Treuhänders etwas abzuziehen sondern die Aufgabe des Arbeitgebers den pfändbaren betrag zu ermitteln und and en IV / TH abzuführen. Führen Sie den pfändbaren Betrag selbst ab oder wie läuft das bei Ihnen?


"ich darf demnach ja 1360 Euro behalten"

Auch das st nicht ganz richtig, denn vom Mehrbetrag ist allenfalls ein Anteil pfändbar. Es kann also sein, dass man auch mehr als diese 1359 Euro behalten darf.  Zudem gibt es auch unpfändbaren Lohnanteile, bspw  Mehrarbeit (50%), Urlaubsgeld (100%), Weihnachtsgeld  (500 Euro / 50 %) usw.



Titel: Re: paar Fragen
Beitrag von: friedhofwaerter am 31. Januar 2009, 20:06:27
Es ist so das ich meine Abrechnungen zum TH schicke
Titel: Re: paar Fragen
Beitrag von: paps am 31. Januar 2009, 22:56:12
wer bestimmt den abzuführenden Betrag?

Selbst wenn Sie die Lohnabrechnung an den TH schicken, hat der sich an die pfändbaren Beträge zu halten.