Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: friedhofwaerter am 29. Januar 2009, 18:54:56
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bin nun in der Wohlverhaltensperiode habe ein Kind.
ich darf demnach ja 1360 Euro behalten.
Nun verdiene ich aber mit Schichtzulagen manchmal mehr dennoch wird mir von verwalter nichts abgezogen ist ndas so richtig?
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es ist nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters/Treuhänders etwas abzuziehen sondern die Aufgabe des Arbeitgebers den pfändbaren betrag zu ermitteln und and en IV / TH abzuführen. Führen Sie den pfändbaren Betrag selbst ab oder wie läuft das bei Ihnen?
"ich darf demnach ja 1360 Euro behalten"
Auch das st nicht ganz richtig, denn vom Mehrbetrag ist allenfalls ein Anteil pfändbar. Es kann also sein, dass man auch mehr als diese 1359 Euro behalten darf. Zudem gibt es auch unpfändbaren Lohnanteile, bspw Mehrarbeit (50%), Urlaubsgeld (100%), Weihnachtsgeld (500 Euro / 50 %) usw.
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Es ist so das ich meine Abrechnungen zum TH schicke
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wer bestimmt den abzuführenden Betrag?
Selbst wenn Sie die Lohnabrechnung an den TH schicken, hat der sich an die pfändbaren Beträge zu halten.