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Autor Thema: Panik vor Fehlern in der WVP  (Gelesen 1994 mal)

thorodin

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Panik vor Fehlern in der WVP
« am: 14. April 2009, 11:51:26 »

Hallo alle zusammen. Bin seit längerem schon ein emsiger Leser in diesem Forum. Erstmal möchte ich allen Beteiligten ein dickes Lob aussprechen, da hier eine super Arbeit geleistet wird. Nun habe ich aber auch einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte.

Seit 06/08 läuft mein Insoverfahren und ich gehe davon aus, dass ich somit auch in der WVP bin. Zu meiner familiären Situation muss ich leider auch etwas sagen. Ich bin zum zweitenmal Verheiratet. Aus meiner ersten Ehe habe ich eine Tochter, für die ich natürlich sehr gerne Unterhalt bezahle. Meine jetzige Frau hat zwei Kinder. Für eines erhält sie Unterhalt. Weiterhin ist sie voll berufstätig. Bei den Angaben im Antrag habe ich für meine Frau "naturellen Unterhalt" angegeben. Da das Insoverfahren nur für meine Person zählt, habe ich also nur eine unterhaltsberechtigte Person und bin damit in die Pfändungstabelle gegangen. Mein Nettogehalt beziffert sich monatlich auf ca. 1350 Euro. Dieses schwankt, da ich nach Stunde bezahlt werde. Nach durchsicht meiner ganzen Abrechnungen ist mir aufgefallen, dass ich noch keinen Cent zur Pfändung abgetreten habe. Daraufhin bin ich zu dem Buchhalter in meiner Firma gegangen. Er sagte mir, dass er in sein Programm auch meine Frau als Unterhaltsberechtigt eingetragen hätte. Dadurch erhöht sich die Pfändungsfreigrenze natürlich. Da meine Frau ja, wie schon geschrieben, voll berufstätig ist, würde ich gerne wissen, ob das so korrekt ist. Aufgrund Steuerklasse IV auf der Karte, müsste mein Buchhalter ja eigentlich erkennen, dass meine Frau ebenfalls berufstätig ist.

Zum zweiten hätte ich gerne gewusst, ob und wie man mit einem 400 Euro Nebenjob umgehen muss. Habe zwar schon einige Threats durchgelesen, wo dieses Thema aufkam, konnte aber keine Antwort finden. Wird das Geld dann komplett abgeführt? Oder auf das normale Gehalt angerechnet?

Zum dritten würde ich gerne wissen, ob ich während eines laufenden Insoverfahrens ein Sparbuch eröffnen kann. Durch das Verfahren habe ich nun einen sehr guten Überblick über die Finanzlage. Dadurch wäre es mir möglich, monatlich Geld zum sparen abzuzwacken, um mögliche aufkommende Sachen abzufangen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Bemühungen.

Ganz liebe Grüße


thorodin
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katta

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Mein Ex schuldet mir 16669,00 Euro an Unterhalt. Jetzt hat er das Inso beantragt. Heute habe ich Post erhalten, das ich mich einverstanden erklären soll, dass er mir jährlich 68,76€ (auf 6 Jahre gesehen also 412, 56€)  zahlen will! Bin hell auf begeistert! Außerdem wurde mir mitgeteilt, das er noch 6 weitere Gläubiger hat. Meine Quote liegt bei 38,20%. Jetzt hat er aber angegeben, dass er mir gerademal 7430,68€ schulden würde, obwohl ich es schwarz auf weiß habe vom OLG das es sich um Unterhaltsschulden in Höhe von 16669,00€ handelt. Darf er das? Darf er da so lügen und falsche Summen angeben?
Für die Forderungen der Postbank und der Versorgungsbetriebe haftet seine EX-Ex. Wie wird das dann geregelt?

Und nun noch eine Frage. Das Inso ist ja noch nicht beantragt und das Schreiben kam von seiner Schuldnerberatungsstelle die ihm helfen. Ich kenne nun seine Kto und Bank und den Arbeitgeber.
Kann ich jetzt noch bis zur Insolvenzeröffnung eine Pfändung machen? Ich möchte gern die Lohn- und Kontopfändung machen, weil er jetzt einen anderen Selbstbehalt hat als im Inso. Im Inso weiß ich es nicht genau, er hat Brutto von 1350,00 und bekommt Netto 975,00e ausgezahlt.  Und da ja das Inso noch nicht eröffnet ist und er in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt sinkt ja sein Selbstbehalt auf 690€. Also kann ich es noch schnell machen, bevor der Antrag von ihm bei Gericht gestellt wird?
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beatrix

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Re: Panik vor Fehlern in der WVP
« Antwort #2 am: 15. Mai 2011, 20:54:35 »

Hallo zusammen.Wenn deine Frau voll arbeitet das darf sie nicht  :cheesy: als unterhaltspflichtige Person mitgerechnet werden.Wenn du noch einen 400,- Euro Job annimmst musst du das was du dort verdienst zu deinem Nettoeinkommen dazurechnen und dann in der Tabelle schauen wieviel du bezahlen musst.Hoffe  dir geholfen zu haben.
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Der_Alte

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Re: Panik vor Fehlern in der WVP
« Antwort #3 am: 15. Mai 2011, 22:03:24 »

Der Buchhalter hat völlig richtig gerechnet. Solange kein Beschluss des Gerichts vorliegt, dass die Ehefrau nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzusehen ist, muss sie in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden.

Der 400 € Job ist beim Treuhänder anzumelden. Er kann dann bei Gericht beantragen, dass die Einkünfte zusammengezogen werden. Dann ist auf den bisherigen Nettolohn die Hälfte zusätzlich aufzuschlagen und danach der pfändbare Betrag zu errechnen.
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