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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Partner geerbt- Schulden bezahlt- Folgen für mich?!  (Gelesen 1686 mal)

Hoffnungsloser

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Partner geerbt- Schulden bezahlt- Folgen für mich?!
« am: 29. November 2010, 22:12:15 »

Hallo zusammen,

Grundsituation:
Anfang 2010 wurde mein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Ich habe insgesamt 5 Gläubiger, davon 3 zusammen mit meiner Ehefrau (Immobilienfinanzierung/2 Bankkredite- ich war jeweils 2. Antragssteller).
Die restlichen 2 Gläubiger ergeben zusammen knapp 700 €.

Nun hat meine Noch-Ehefrau geerbt und kann die Gläubiger ihres Verfahrens (9 Gläubiger) restlos befriedigen.

Das hat meines Erachtens zur Folge das meine 3 großen Gläubiger befriedigt wurden und "nur" noch die beiden kleinen Gläubiger bleiben.

Kann ich nun den beiden verbliebenen Gläubigern ihre 700 € anbieten und ich wäre dann nach nicht mal einem Jahr aus der Verbraucherinsolvenz raus?

Gibt es seitens meiner Frau die Möglichkeit im Innenverhältnis die Hälfte der von Ihr gezahlten Summe von mir zu fordern?
Also mich direkt wieder in die Insolvenz bringen bzw. mich darin zu halten(angenommen obiges mit den 700 € funktioniert?)

Was wäre ohne Erbe? Sie zahlt 6 Jahre und ich zahle wegen nicht pfandbarem Einkommen nichts.
Könnte sie da die Hälfte fordern?

Gruß

Hoffnungsloser

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Fallera

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Re: Partner geerbt- Schulden bezahlt- Folgen für mich?!
« Antwort #1 am: 30. November 2010, 07:51:25 »

"Der BGH hat mit Beschluss vom 17.03.2005 ( Az.: IX ZB 214/04) entschieden, dass keine Notwendigkeit des Durchlaufens der Wohlverhaltensphase durch den Schuldner bestehe, wenn keine Forderungen durch Insolvenzgläubiger angemeldet sind und keine Masseverbindlichkeiten bestehen mit der Folge, dass der Schuldner einen Anspruch auf Herabsetzung der Dauer der Restschuldbefreiung habe. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner sich die Mittel für die Gläubigerbefriedigung durch einen Kredit von einem Dritten beschafft. Denn die Freiheit von neuen Verbindlichkeiten ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung (vgl. Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 299 Anm. 4)."

Demnach würde das Verfahren vorzeitig Beendet werden können meiner Ansicht nacht. Dies würde ich mit dem zuständigen IV besprechen.

Oben Beschrieben ist die Möglichkeit, sich das Geld durch einen dritten (in Ihrem Fall Ihre Frau) zu beschaffen. Somit wäre das Geld Ihrer Frau meiner Ansicht nach eine Neuforderung. Da es sich jedoch um gemeinsame Schulden handelt bin ich mir nicht sicher ob das Geld auch zurückgefordert werden kann.

Ohne Erbe würden sie weiterhin ihren pfändbaren Teil zahlen und würden im besten Fall nach 6 Jahren die RSB erlangen. Ihre Frau könnte dann keine Forderung an sie geltend machen meiner Meinung nach. Ihre Frau ist zwar in gewisser Weise benachteiligt, jedoch geht es gerade bei gemeinsamen Schulden vielen so bei einer Insolvenz der anderen Partei.

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