Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Momo72 am 12. Juni 2014, 15:24:40

Titel: pauschalbetrag für kleidung etc in haushaltsrechnung?
Beitrag von: Momo72 am 12. Juni 2014, 15:24:40
hallo
die situation ist folgenede. mein mann ist seit einigen wochen in der WVP. nun ist aber im eröffneten verfahren bei der abführung der pfändbaren anteile etwas schief gelaufen. der ehemalige AG meines mannes hat nicht an den TH abgeführt. wir haben nun rausgefunden das er das deswegen nicht getan hat weil der TH den ehemaligen AG gar nicht angeschrieben hat. Wir hatten ihn zwar informiert aber trotzdem hat´s nicht geklappt. nun wollte der TH das ausstehende geld von uns alles sofort haben (ca 1100) euro, die wir natürlich nicht haben. wir haben ihm eine ratenzahlung angeboten und er hat nun eine aufstellung für unsere ein und ausgaben eingefordert. meine frage ist jetzt, wir haben einen betrag für lebensmittel angegeben. aber wir müssen und ja auch kleidung etc kaufen. ist es so das dies mit in den lebensmitteln drin sind oder muß das extra aufgeführt werden? gibt es da einen richtwert an dem man sich pro person orientieren kann? lebensmittel hab ich für 2 personen 300 euro angesetzt, das kommt bei uns ungefähr hin. mal mehr und mal weniger. natürlich hab ich keine kassenzettel oder so, aber die wollte er auch nicht.
Titel: Re: pauschalbetrag für kleidung etc in haushaltsrechnung?
Beitrag von: Insokalle am 13. Juni 2014, 10:36:05
Was hat Kleidung mit Essen zu tun?
Man hat doch in etwa im Gefühl, welche Sachen wie lange halten und was sie kosten. Setzen Sie das entsprechend auf die Liste.