Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: dermichi1 am 29. November 2012, 16:18:34

Titel: Pfändbarer Betrag- Urlaubsgeld, Mehrarbeit
Beitrag von: dermichi1 am 29. November 2012, 16:18:34
Hallo zusammen,

diesen Monat stellt sich mein Gehalt etwas komplizierter zusammen und ich brächte Hile bei der Zusammenstellung bzw. beim Herausfinden des pfändbaren Betrages. Ich befinde mich in der WVP und führe den Betrag selber an TH ab.

3000,-    Lohn
187,92    Mehrarbeit
1269,30  Mehrarbeit
33,62     Zuschlag Mehrarbeit
26,73     Zuschlag Mehrarbeit
1034,48  Urlaubsgeld
5552,05 Gesamtbrutto
3049,53 Netto

Lt. Urteil des BGH vom 22.05.2012 ist das Urlaubsgeld nicht mehr pfändbar ist das richtig? Somit würde ich dieses in brutto vom netto abziehen.
Mehrarbeit ist zu 50% unpfändbar, hier summiere ich sämtliche Beträge bzgl Mehrarbeit und teile diese durch zwei.(1517,57:2=758,79)

Nun ergibt sich für mich folgende Rechnung:
3049,53    Netto
-758,79    50% der Mehrarbeit
-1034,48  Urlaubsgeld
1256,26    Pfändbarer Betrag

Liege ich mit meiner Berechnung richtig?

Vorab vielen Dank für die Antworten!
Titel: Re: Pfändbarer Betrag- Urlaubsgeld, Mehrarbeit
Beitrag von: Roja54 am 29. November 2012, 19:47:44
Hallo dermichi1,

Zitat
Liege ich mit meiner Berechnung richtig?

die Berechnung ansich ist richtig, nur die Bezeichnung 1256,26 € pfändbarer Betrag ist falsch.

Das ist nicht der pfändbare Anteil/Betrag, sondern die Summe aus der, Der pfändbare Betrag ermittelt wird und nennt sich bereinigtes Netto  :wink:

Ich weiß ja nicht, wieviel unterhaltspflichtige Personen hier anzurechnen sind.

0(Schuldner),1,2, usw. Familie.

Für 0.: sind es 154,78 €, ab 1 Person nichts mehr.

Das hieße also im "schlimmsten" Fall (nur Schuldner), dass 1101,48 € übrig bleiben  :whistle:

liebe Grüße

Roja