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Autor Thema: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?  (Gelesen 6437 mal)

qwerty

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Hallo,

Ich bin seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz und habe bis zum jetzigen Zeitpunkt eine zweite Ausbildung gemacht bei der kein pfändbares Einkommen angefallen ist. Ich habe die Einkommensnachweise trotzdem halbjährlich an meinen Treuhänder geschickt. Bisher gab es nie Probleme.
Nun werde ich meine Ausbildung in Kürze abschließen und von meinem Aubildungsbetrieb vorrausichtlich übernommen.
Mein Einkommen wird bei ca. 1500,- netto liegen.

Meine Frage: Kann ich den pfänbaren Teil meines Einkommens selbst an den Treuhänder überweisen oder geht das nur per Lohnpfändung? Da ich eine Probezeit von 6 Monaten haben werde, ist meine größte Sorge die Stelle sofort wieder zu verlieren wenn der Arbeitgeber gleich mit der Lohnpfändung konfrontiert wird.

Muss ich den Arbeitgeber überhaupt über meine private Insolvenz informieren solange er nicht danach fragt? Oder hat der Treuhänder meinen Arbeitgeber zu Beginn meiner Ausbildung bereits informiert?
« Letzte Änderung: 16. Mai 2009, 00:27:55 von qwerty »
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paps

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #1 am: 16. Mai 2009, 23:24:31 »

Sie sollten mit dem TH reden.
Es ist möglich, dass der AG erst mal nichts über die Inso erfährt und Sie selber abführen können.
Gerade unter dem Gesichtspunkt möglicher pfändbarer Bträge, sollte eine positive Lösung möglich sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tinelo21

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #2 am: 03. Juni 2009, 22:10:33 »

also mein th hat meinem arbeitgeber nichts gemeldet ich mache das so mit ihm und mein freund der bei einem anderen th ist der macht das genau so er hat auch eine stelle bekommen eine neue und musste dem th nur seine abrechnung zukommen lassen
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Ziegenkai

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #3 am: 03. Juni 2009, 22:40:25 »

Hi,
also ich habe die Erfahrung gemacht das man nur mit seinem Arbeitgeber sprechen muss. Wenn man eine nachvolziebahre Erklährung für das ganze hat sollte dem nichts entgegen stehen. Nur wenn der Arbeitgeber es vom TH erfährt und nicht von Dir sieht es sehr schlecht aus.

Ich habe mir einen neuen Job gesucht und beim Vorstellungsgespräch gleich von meiner Privat Insolnvenz erzählt und hatte KEINEN der gesagt hat das er micht nicht einstellt. Im Gegenteil von ein paar kam die Aussage "So lange man aus seine Fehlern lernt!"

Viel Reden hilft viel besser als es zu verschweigen es kommt eh irgendwann raus.
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knoso

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #4 am: 06. Juni 2009, 15:25:22 »

Hallo qwerty,

ich hab da mal eine Frage!

Hast Du deine 2.Ausbildung schon vor der Inso angefangen?

Wusste nämlich garnicht das man während der Inso eine Berufsausbildung machen darf.

Würde mich brenennd interessieren, da ich aus Krankeitsgründen meinen Job nicht mehr machen darf und eine Umschulug von der
Rentenversicherung abgelehnt worden ist. Aus diesem Grund interessiere ich mich halt ob man eine 2. Ausbildung machen kann.

Gruß Knoso




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paps

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #5 am: 06. Juni 2009, 19:26:46 »

Ja.
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knoso

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #6 am: 07. Juni 2009, 20:31:39 »

Hallo paps,

danke für die prompte Antwort!

Noch mal für mich!

Ich verstehe dein ja so: ich: Knoso seit Feb. 2009 in der WVP,darf eine 2.Ausbildung ( 3 - 3,5 Jahre )machen, ohne irgendwelche Konsequenzen  auf meine Restschulbefreiung mangels eigener Initiative etc...?

Da mein Antrag auf Umschulung jetzt abgelehnt worden ist und ich mit meinem leiden nur noch begrenzte Tätigkeiten ausüben darf, sehe ich die Chance einen geeigneten sowie ausreichend bezahlten ( mit dem hintergrund der Schuldentilgung) Job mit meiner Qualifikation zu bekommen als sehr gering an.
Eine 2. Ausbildung wäre eine Alternative für mich, wo sich eine langfistige Chance bietet wieder in einen Qualifizierten Job
einzusteigen.



Viele Grüße

knoso
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paps

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Re: Pfändbares Einkommen selbst abführen/Arbeitgeber informieren?
« Antwort #7 am: 07. Juni 2009, 22:39:43 »

Ja, die Schlußfolgerung war richtig.
Ja man darf sich umschulen, denn das Leben nach der Inso geht weiter.
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