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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: pfändung  (Gelesen 6453 mal)

nussecke72

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pfändung
« am: 09. Februar 2008, 13:30:19 »

hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf hilfe :dntknw:

ich habe 2002 private insolvenz angemeldet und befinde mich nun in der wvp
seit anfang der insolvenz besteht noch immer eine pfändung auf mein konto, obwohl ich diese mit in die insolvenz aufgeführt habe. der anwalt (gläubiger) fordert noch immer eine summe von ca. 2500 euro (anfangs 2000 euro -ungefähr). er weigert sich immernoch diese pfändung auf meinem konto zu löschen....meine treuhänderin hatte auch nichts bei ihm erreichen können. wie geht es nun weiter? erlischt die kontopfändung nach ablauf der insolvenz? oder bleibt diese nun ewig bestehen? was kann ich machen? vor gericht gehen, kann ich wohl vergessen, da er selbst ein super anwalt ist (vom ex-mann).
ich habe angst, wenn ich vor gericht gehe, noch mehr ärger am hals habe  :cry:

vielen dank!

gruss eragon
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Feuerwald

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Re: pfändung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2008, 14:00:40 »


Option 1: Konto wechseln und gut ist es.

Gruss
Feuerwald
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nussecke72

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Re: pfändung
« Antwort #2 am: 09. Februar 2008, 17:22:21 »

hallo feuerwald,

vielen dank für die antwort!
konto ist schon gewechselt, aber das eigentliche problem bleibt ja bestehen.
sprich NEGATIVE schufa!
was ist dann nach der insolvenz?

gruss nussecke
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paps

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Re: pfändung
« Antwort #3 am: 09. Februar 2008, 17:38:00 »

Mit Erteilung der RSB wird auch die Kontopfändung hinfällig.
Sofern es eine Forderung ist, die vor Insolvenz bestand.

Sollte der werte Herr RA nicht freiwillig die Kontopfändung aufheben, könnte mit dem Beschluß zur RSB die Kontopfändung per Gerichtsbeschluß aufgehoben werden.

Günstiger wäre es aber, trotz allem ein neues Konto zu eröffnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nussecke72

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Re: pfändung
« Antwort #4 am: 09. Februar 2008, 17:44:03 »

Vielen lieben dank!

mit dem konto ist schon schwierig....ich habe zur zeit ein konto auf dem namen meines partners laufen, damit ich auch meine bankgeschäfte (online) erledigen kann. ich habe versucht, ein eigenes konto auf meinen namen zu eröffnen.....leider ohne erfolg!

gruss nussecke
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Feuerwald

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Re: pfändung
« Antwort #5 am: 09. Februar 2008, 18:37:59 »

das alte gepfändete Konto könnten Sie kündigen und ein neues auf Guthabenbasis eröffnen (auch wenn's schwierig ist). Die Pfändung ist damit erledigt und die Forderung geht mit der RSB unter am Tage X und die SCHUFA wird irgendwann einmal wieder sauber sein.

Gruss
Feuerwald


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nussecke72

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Re: pfändung
« Antwort #6 am: 10. Februar 2008, 10:41:15 »

hallo,

wie sieht es denn dann mit einer lohnpfändung aus? der tolle anwalt hatte nicht nur eine kontopfändung veranlasst, sondern auch noch eine lohnpfändung!

gruss nussecke
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Feuerwald

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Re: pfändung
« Antwort #7 am: 10. Februar 2008, 14:15:57 »

die Lohnpfändung wird nach Eröffnug unwirksam 

§ 114 InsO  ... (3) Ist vor der Eröffnung des Verfahrens im Wege der Zwangsvollstreckung über die Bezüge für die spätere Zeit verfügt worden, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht.

ein andres im Fall eine Lohnabtretung

§ 114 InsO ... (1) Hat der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung für die spätere Zeit auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge abgetreten oder verpfändet, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für die Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonats bezieht.

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