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Autor Thema: Pfändung bei Nebenbeschäftigung  (Gelesen 13209 mal)

singingEddie

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Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #20 am: 20. Januar 2012, 19:23:00 »

Guten Abend,

wie schon in einem anderen Thema beschrieben, durchlaufe ich zur Zeit auch ein Insolvenzverfahren und arbeite vollzeit. Da die Zusammenlegung von Haupteinkommen und Nebeneinkommen für meinen Arbeitgeber aber zuviel aufwand bedeutet, kann ich leider meinen Nebenjob nicht mehr auf 400€-Basis ausüben. Daher suche ich nach einem Ausweg.
Im Hauptberuf bin ich als Metallfacharbeiter tätig und nebenberuflich möchte ich als Koch dazuverdienen. Nun habe ich die Möglichkeit, als Mietkoch nebenberuflich selbstständig zu arbeiten. Wie kann ich vermeiden, das meinem Arbeitgeber auferlegt wird, die Einkünfte zusammenrechnen zu müssen und dann den pfändbaren Anteil an den TH abzuführen. Ist eine pauschale Einigung möglich, nach der ich zum Beispiel 50% des Nebeneinkommens selbst an den TH abführe?
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liebe Grüße aus dem Sauerland
Eddie
 

Insokalle

Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #21 am: 20. Januar 2012, 20:03:26 »

50% hört sich nach einem Geschenk für die Masse an. Den TH dürfte das freuen und auch die Gläubiger. Das würde ich mir überlegen. Bleibt dann überhaupt noch was bei Ihnen hängen?

Aber wo wir oben schon mal beim dealen waren, ist vielleicht eine Einigung oder besser Lösung möglich. Ich denke, ich würde es mit dem Verwalter und mögl. auch mit dem Gericht besprechen. Wir haben ja nun festgestellt, dass es nicht jeder so sehen muss, wie in Garins Fundstelle. Wenn aber alle in einem Boot sitzen, dürfte es für einen Gläubiger schwer werden mit einem Antrag auf Versagung der RSB und der Schuldner hätte an der Stelle etwas mehr Ruhe.
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Insoman

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Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #22 am: 21. Januar 2012, 00:02:11 »

Zitat
Ist eine pauschale Einigung möglich, nach der ich zum Beispiel 50% des Nebeneinkommens selbst an den TH abführe?
50% dürften jedenfalls zu viel sein..
Wichtig ist wohl zunächst die Frage, in welchem Verfahrensabschnitt Sie sich befinden...?

Nach Garin's "heißer Quelle" kämen höchstens 70% der Hälfte des tatsächlichen Nebenverdienstes in Frage (bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen weniger..)
Dies sollte wohl zumindest im laufenden Insolvenzverfahren gültig sein..
____

In der WVP käme eine Verbindung mit § 295 2 InsO in Betracht, nach der zu prüfen wäre, wieviel Stunden Sie wöchentlich/mtl. für die Beschäftigung aufwenden..
Dann wäre das fiktive Einkommen eines angestellten Koches bei gleicher Stundenzahl heranzuziehen und dieser Betrag könnte als "Verhandlungsbasis" genommen werden.

Hört sich alles ziemlich kompliziert an ... ist es wohl auch. :gruebel:

Sie sollten sich jedenfalls nicht selbst übervorteilen. Immerhin sind Sie bereit, ihre Pflichten überzuerfüllen. :thumbup:

PS: Danke auch von mir nochmal an "Kalle und Oldie"..:goodpost:
Habe übrigens heute (nein-gestern) aus erster Quelle erfahren, dass Treuhänder gewerblichen Nebenverdienst bei lohnabhängiger Vollzeit in der WVP auch schonmal komplett freigegeben haben.
Läuft es also doch darauf hinaus, dass erst die Litanei mit den Versagungsanträgen kommen muss, damit die
"hohen Herren" irgendwann mal Klartext formulieren (hihi..Klartext- schöner Kalauer, oder?)..
« Letzte Änderung: 21. Januar 2012, 00:19:41 von Insoman »
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

singingEddie

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Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #23 am: 21. Januar 2012, 00:28:54 »

Vielen Dank Insoman und Insokalle,

das hilft mir glaube ich wirklich ein ganzes Stück weiter. Ich werde mir das mal konkret durch den Kopf gehen lassen und dann meinen TH mit ins Boot nehmen und versuchen, eine für alle Seiten akzebtable Lösung der Frage herbeizuführen. Natürlich erstatte ich dann auch hier darüber Bericht, damit auch andere davon profitieren können.
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liebe Grüße aus dem Sauerland
Eddie
 

Kater

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Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #24 am: 04. Februar 2012, 22:29:46 »

Danke für die ganzen Beiträge, aber so richtig schlau bin ich dadurch nicht geworden. Kann ich mich denn nun nebenbei selbstständig machen oder nicht. Bitte antworten die auch jeder versteht. Danke
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paps

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Re: Pfändung bei Nebenbeschäftigung
« Antwort #25 am: 04. Februar 2012, 23:04:56 »

Wenn man in den Forenanalen sucht, sollte man auf Thofa treffen, der hatte sich bereits mal ausführlich damit auseinander gesetzt.

M.E. war seine Schlussfolgerung, dass ein Nebenerwerb aus selbständiger Tätigkeit  eben keine Mehrarbeit ist, sondern 295(2) anzuwenden wäre.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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