"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2366 mal)

Eisenhauer

  • Gast
Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« am: 10. April 2014, 17:28:08 »

Hallo zusammen,

mein Insovenzverfahren wurde am 18.01.10 eröffnet und ich befinde mich in der WVP. Da die Abtretungserklärung
für mein pfändbares Einkommen am 17.01.16 endet, weiß ich leider nicht wie es sich mit meiner jährlichen
Bonuszahlung verhält, welche ich immer mit dem Aprilgehalt rückwirkend für das letzte Jahr bekomme.

Kann mir hier eventuell jemand weiterhelfen und sagen ob mir dann im April 2016 auch noch einmal alles was über
der maximalen Pfändungsfreigrenze liegt voll gepfändet wird, oder interessiert es drei Monate nach Beendigung der Abtretungserklärung niemanden mehr. :rougi:

Vielen Dank schon einmal im voraus !
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 10. April 2014, 18:58:51 »

Nach dem Ende der Abtretungserklärung hat der Schuldner wieder die volle Verfügung über sein Einkommen. Der Treuhänder bekommt von einer Bonuszahlung im April, auch wenn damit die Jahresleistung honoriert wird, meiner Meinng nach nichts mehr.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 14. April 2014, 12:09:05 »

Ja, so ist es auch bei mir.  :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz