Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Skylon am 15. Juni 2010, 15:06:34

Titel: Pfändung und elterngeld ?
Beitrag von: Skylon am 15. Juni 2010, 15:06:34
Hallo an alle,
Ich bin seit 13.02.2008 in WV phase.Mein frau hat arbeit und sie ist nicht UB und hat kein pfändung.
Wenn wir unsere nachwuchs bekommen erhält sie von ihrem gehalt  max. 700 € als elterngeld.
Mein frage ist; sind frau und kind unterhaltsberechtigt oder nicht?
Titel: Re: Pfändung und elterngeld ?
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 15:11:20
Elterngeld oberhalb von 300 EUR wird als Einkommen berücksichtigt. somit denke ich fällt ihre frau als unterhaltberechtigter raus! Erstmal würde ich sie als Unterhaltsberechtigt angeben! Eine Entscheidung ob oder nicht berechtigt würde dann das zuständige Gericht auf Antrag des TH fällen.
Titel: Re: Pfändung und elterngeld ?
Beitrag von: Skylon am 15. Juni 2010, 15:49:03
Vielen Dank Fallera ! Fur die schnelle antwort. :cheesy:
Titel: Re: Pfändung und elterngeld ?
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 15:57:10
Bitte sehr!  :hi:

Das Kind ist selbstverständlich Unterhaltsberechtigt und Ihre Frau bei dem geringen "Einkommen" in der Elternzeit denke ich mal auch!