Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 17. Juni 2015, 15:00:54
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Hallo,
ich habe eine Jubiläumszahlung von 409 € erhalten, die wohl teilweise gepfändet wurde. Frage: Darf sie überhaupt gepfändet werden?
Danke für hilfreiche Antworten1
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Hallo,
nein darf sie nicht! Hat Ihr Arbeitgeber diesbezüglich einen Fehler begangen sprechen Sie Ihn diesbezüglich an!
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Soll er in §850a ZPO nachschauen.
Dort wird die Jubiläumszahlung als 'Treuegeld' bezeichnet. Und als nicht pfändbar, sofern im üblichen Rahmen.
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Wenn man ganz genau ist, dann müsste man nochmal prüfen, für welches Jubiläum genau das Jubiläumsgeld gezahlt wurde. Der übliche Rahmen bezieht sich nämlich auch auf den Anlass.