Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: PleiteCGN am 29. Juli 2015, 11:33:37
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Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin im öffentlichen Dienst und der IK.
Ich zahle den Zwangbeitrag in die "Altersvorsorge" des öffentlichen Dienstes ein.
Bisher wurde der Pfändungsbetrag immer abgezogen, nachdem mein Anteil an der "betrieblichen Altersvorsorge" herausgerechnet wurde.
Im Juli wurde der Pfändungsbetrag vor Abzug des AN Anteils berechnet. Damit ist die Pfändung natürlich höher.
(der Abwickler für die Bezüge hat sich geändert)
Ist das so korrekt?
Gruß
PleiteCGN
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Die Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgung sind als unpfändbar einzustufen, BGH Beschluss vom 15. 10. 2009 - VII ZB 1/09.