Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Spike am 11. Dezember 2014, 22:27:22
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Hallo,
ich hätte mal wieder eine kurze Frage ;-)
Ich befinde mich mittlerweile auf der Zielgeraden, Ende WVP 10.08.2015
Nun kommt mir eine Frage auf, und zwar wird mein Pfändbarerbetrag direkt vom Arbeitgeber an den TH überwiesen.
Wer " haftet " dafür wenn falsch( zu wenig ) abgeführt wurde???
Ich oder der Arbeitgeber????
Danke und MfG
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Wenn der Drittschuldner (also der AG) sich für zuständig erklärt hat, haftet er natürlich für die Ordnungsmäßigkeit der Abführung pfändbarer Beträge.
Was nicht gleichbedeutend damit ist, dass er sich zu wenig einbehaltene Beträge nicht nachträglich vom Schuldner holen wird.