Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ratlos82 am 04. März 2012, 11:01:07
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Ich nochmal...
Bin ja seid Feb.10 in Inso bzw. seid Feb. 2011 in der WVP!
Auf meiner Gehaltsabrechnung von 12.11 steht als restpfändungsbetrag ca 28.000 Euro.
Nu stand in der Januar abrechnung nur noch 5390€ ... Da dachte ich mir, gut Tipfehler. Aber in der Februar Abrechnung stand nu 5084€ ...Würde passen, denn ich habe 306 € gepfändet...
Aber wo ist die Differenz von 23.000€ geblieben???
War das verständlich ??
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Fragen Sie am Besten Ihren Arbeitgeber. Meiner hat da z.B. nur Fantasiesummen eingetragen, weil die genaue Summe nicht bekannt war.
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bei mir stehen dort auch immer Fantasiesummen...wenn man Bescheid wissen will zum Gericht gehen und um Akteneinsicht bitten.
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Ich habe mit 999.999,00 angefangen.
Nun soviel waren es wirklich nicht. :whistle:
Begründung der Personalabteilung, wenn keine genaue Summe angegeben wurde, dann eben maximal.
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Das gleiche stand bei mir auch ganz am Anfang drinne.