Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tiberius am 20. Juli 2007, 15:52:10

Titel: Pfändungsfreibeträge wenn beide Ehepartner insolvent sind
Beitrag von: Tiberius am 20. Juli 2007, 15:52:10
Hallo!

Mich interessiert es, wie die Pfändungsgrenzen angewendet werden.  Meine Frau und ich sind beide mittlerweile in der Privatinsolvenz.  Wir haben zwei Kinder.  Habe ich jetz drei unterhaltspflichtige im Falle einer Berufstätigkeit meinerseits??? Wenn meine Frau auch eine Arbeit bekommen würde, hätte dann jeder eine unterhaltpflichtige Person oder immernoch drei???
 :dntknw:
Leider fühle ich mich beratungs technisch bei meinem Verwalter nicht gut aufgehoben (wie der Name schon sagt: Verwalten!).

MfG, TiberiusSemproniusGracchus!
Titel: Re: Pfändungsfreibeträge wenn beide Ehepartner insolvent sind
Beitrag von: Feuerwald am 20. Juli 2007, 16:19:07
"Habe ich jetz drei unterhaltspflichtige im Falle einer Berufstätigkeit meinerseits??? "

Derzeit : 1 x Ihr Ehepartner + 2 Ihre (?!) Kinder = 3

-> § 850c Abs. 1 ZPO

Wenn der Ehepartner oder eines der Kinder eigene Einkünfte hat, kann auf Antraghin das Insolvenzgericht beschließen

-> § 850c Abs. 4 ZPO Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.
 
Gruss
Feuerwald

Titel: Re: Pfändungsfreibeträge wenn beide Ehepartner insolvent sind
Beitrag von: Tiberius am 20. Juli 2007, 16:41:56
Hallo!
Danke für die rasche Antwort.  Bis ich die 100%ig verstehe, wird allerdings noch einige Zeit dauern.  Gesetzestexte sind nicht so mein Ding. . .
Noch etwas: Sind Kindergeld und Aufwandzuschuss für eine zweite Wohnung auch anrechenbares Einkommen?
Ich habe hier schon gelesen, dass die Insolvenz bei einer Auswanderung ins Ausland "mitzieht".   Ist das korrekt? Und dann werden noch deutsche Freibeträge angerechnet (mal aber auch nicht) , auch wenn u. U.  im Ausland die Löhne höher (allerdings die Lebenshaltungskosten auch) bedeutend höher sind als in Deutschland.  Was denn nu??? recht ist Recht, oder??? Bei dem einem wird es so gemacht und beim anderen so??? Giebt es für verschiedene deutsche, verschiedene Rechte???

Ich versteh nix mehr.  Habe jedoch den Verdacht, dass es sich mal wieder als unnütz heraustellen wird, sich eine Arbeit zu suchen, von deren Entgelt man (und Familie)  auch leben kann.  Es währe vielleicht besser, auf jedem Fall einfacher, die nächsten 5 Jahre Hartz IV zu bekommen.   :angry:

MfG, TiberiusSemproniusGracchus.