"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr  (Gelesen 3092 mal)

Bruno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« am: 28. August 2009, 16:50:08 »

Hallo!

Mitte Dez. endlich vier Jahre schon geschafft....

Wie läuft das nun mit der Verpfändung im 5. und 6. Jahr mit den 10% und 15%

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

Grüssle und allen ein schönes wochenende!



Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 20:15:30 »

Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bruno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #2 am: 30. August 2009, 12:39:00 »

Zitat: " Die Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltenperiode) beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 16.12.2005.
Die Dauer der Wirksamkeit von Verfüngungen nach § 114 InsoO beträgt mit zwei Jahre.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #3 am: 30. August 2009, 13:22:31 »


-> § 292 InsO -> 5. und 6. Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens -> und bis dahin könnte die RSB schon erteilt worden sein. Es ist also nicht relevant wann Ihr Verfahren eröffnet wurde sondern wann es aufgehoben wurde.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #4 am: 30. August 2009, 16:57:33 »

zur Verdeulichung:
16.12.05 eröffnet
31.12.06 aufgehoben.

Beginn des ersten Jahres am 01.01.07
Ablauf des 4. Jahres 01.01.11

Sie würden also für 2010 noch 10% zurückbekommen, sofern die TH und Gerichtskosten gezahlt sind.
Für 2011 bekommen Sie nichts mehr, da die Abtretungsphase am 16.12.11 beendet ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bruno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #5 am: 31. August 2009, 18:46:06 »

...verstanden.

die Aufhebung war am 23.10.2006

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz