Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Bruno am 28. August 2009, 16:50:08

Titel: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: Bruno am 28. August 2009, 16:50:08
Hallo!

Mitte Dez. endlich vier Jahre schon geschafft....

Wie läuft das nun mit der Verpfändung im 5. und 6. Jahr mit den 10% und 15%

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

Grüssle und allen ein schönes wochenende!



Titel: Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: paps am 28. August 2009, 20:15:30
Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
Titel: Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: Bruno am 30. August 2009, 12:39:00
Zitat: " Die Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltenperiode) beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 16.12.2005.
Die Dauer der Wirksamkeit von Verfüngungen nach § 114 InsoO beträgt mit zwei Jahre.
Titel: Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: Feuerwald am 30. August 2009, 13:22:31

-> § 292 InsO -> 5. und 6. Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens -> und bis dahin könnte die RSB schon erteilt worden sein. Es ist also nicht relevant wann Ihr Verfahren eröffnet wurde sondern wann es aufgehoben wurde.


Titel: Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: paps am 30. August 2009, 16:57:33
zur Verdeulichung:
16.12.05 eröffnet
31.12.06 aufgehoben.

Beginn des ersten Jahres am 01.01.07
Ablauf des 4. Jahres 01.01.11

Sie würden also für 2010 noch 10% zurückbekommen, sofern die TH und Gerichtskosten gezahlt sind.
Für 2011 bekommen Sie nichts mehr, da die Abtretungsphase am 16.12.11 beendet ist.
Titel: Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
Beitrag von: Bruno am 31. August 2009, 18:46:06
...verstanden.

die Aufhebung war am 23.10.2006