Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Bruno am 28. August 2009, 16:50:08
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Hallo!
Mitte Dez. endlich vier Jahre schon geschafft....
Wie läuft das nun mit der Verpfändung im 5. und 6. Jahr mit den 10% und 15%
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...
Grüssle und allen ein schönes wochenende!
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Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
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Zitat: " Die Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltenperiode) beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 16.12.2005.
Die Dauer der Wirksamkeit von Verfüngungen nach § 114 InsoO beträgt mit zwei Jahre.
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-> § 292 InsO -> 5. und 6. Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens -> und bis dahin könnte die RSB schon erteilt worden sein. Es ist also nicht relevant wann Ihr Verfahren eröffnet wurde sondern wann es aufgehoben wurde.
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zur Verdeulichung:
16.12.05 eröffnet
31.12.06 aufgehoben.
Beginn des ersten Jahres am 01.01.07
Ablauf des 4. Jahres 01.01.11
Sie würden also für 2010 noch 10% zurückbekommen, sofern die TH und Gerichtskosten gezahlt sind.
Für 2011 bekommen Sie nichts mehr, da die Abtretungsphase am 16.12.11 beendet ist.
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...verstanden.
die Aufhebung war am 23.10.2006