Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: esperanca am 12. November 2007, 20:01:59
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Hallo an Alle,
ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe, da sich immer wieder Fragen ergeben, für die ich bisher keinen Ansprechpartner gefunden habe. Schön, dass ihr da seid.
Ich befinde mich in der WVP, bin alleinerziehend mit einem Kind.
Im Moment habe ich folgende Frage: In der Tabelle zu § 850 c ZPO sind ja bereits unterhaltspflichtige Kinder berücksichtigt. Wie verhält es sich nun, wenn ich mit meinem Gehalt den Freibetrag erreicht habe. Kann dann der Unterhalt, den ich für mein Kind erhalte, gepfändet werden?
Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Liebe Grüße
esperanca
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Hallo,
Kindesunterhalt ist für das Kind und wird bei Ihrem pfändbaren Betrag nicht mit einberechnet.
MfG
ThoFa
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße
esperanca