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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pi +Krank  (Gelesen 3123 mal)

pinguin48

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Pi +Krank
« am: 14. Oktober 2013, 08:50:23 »

Hallo zusammen

Ich befinde mich in der WHP. Nun hatte ich eine OP. Ich bin sehr wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres arbeitsunfähig.

Ich bekomme Krankengeld von der Krankenkasse. Und vom Arbeitgeber bekomme ich noch Leistungen für 2 Monate extra wegen langer Betriebszugehörigkeit.

Nun muss ich ja alle Einkünfte zusammenzählen und daraus den Pfändungsbetrag errechnen.
Mein Arbeitgeber führt normalerweise den Pfändungsbetrag ab.

Oder muß sich meine TH darum kümmern ? Ich habe einen ziemlich großen Pfändungsbetrag (493,47€)

Dieser wird nun deutlich weniger werden.

Wer kann mir einen Rat geben ?

Grüße Pinguin 48
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waldi

Re: Pi +Krank
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2013, 09:37:45 »

Haben Sie den Krankengeld-Bezug schon der TH gemeldet?
Dann wird diese die Krankenkasse anschreiben.
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misstraut2011

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Re: Pi +Krank
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2013, 06:02:50 »

Hallo,

ich habe während der WVP auch einmal für ein paar Tage Gehalt als auch Krankengeld bezogen. Weder von der Gehaltszahlung als auch vom Krankengeld wäre etwas pfändbar gewesen. Ich habe beide Abrechnungen an den TH geschickt und gebeten, mir den pfändbaren Teil bekannt zu geben. Beides wurde als Einkommen gerechnet und danach gemäß Tabelle der pfändbare Teil. Diesen Betrag habe ich sodann eben zur Masse selbst überwiesen. Damit war die Angelegenheit erledigt.

LG
MissTraut
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Insokalle

Re: Pi +Krank
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2013, 19:58:15 »

Kann man machen. Normal ist die Zusammenrechnung allerdings nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich. Der TH müsste diesen beantragen. Deswegen könnte man es auch laufen lassen.

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misstraut2011

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Re: Pi +Krank
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2013, 21:05:22 »

Ach ja, so hätte ich es auch machen können, aber der Kontakt zum TH bzw. zur Sachbearbeiterin war durchgehend von Anfang an bis zum Schluß einfach nur sehr gut. Ich hatte einfach wahnsinnig viel Glück, dass ich an dieses Büro geraten bin. Ich hätte mich ziemlich unwohl gefühlt, wenn ich es auf einen Gerichtsbeschluß hätte ankommen lassen.
Und zahlen hätte ich es ja eh müssen, also warum den guten Kontakt unnötig belasten.

Mir ist aber schon klar, dass nicht alle hier so etwas "Pflegeleichtes" als TH zur Seite haben.

Diesen Monat habe ich übrigens das erste Mal seit vielen Jahren mein volles Gehalt erhalten, es war ein irrsinnig schönes Gefühl. Doch ja, nun fehlt mir nur noch das alles entscheidende Schreiben bzw. Beschluß und dann ist es endgültig vorbei. Neeee, hab nicht alles auf den Kopf gehauen ... nun kann ich mit Vollgas etwas für meine Altersvorsorge tun  :thumbup:

An alle die es noch nicht hinter sich haben: Durchhalten ist die Devise ;-)

LG
MissTraut


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Sonntagsflieger

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Re: Pi +Krank
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2013, 11:17:16 »

Glückwunsch fürs Durchhalten, habs auch geschafft,

es ist ein saugeiles Gefühl den Beschluß über die Restschuldbefreiung in der Hand zu halten. Letzten Montag (18.10.2013) lage er im Briefkasten, es dauert aber dann noch 14 Tage bis er rechtskräftig ist. Ist aber m.E. unbedeutend, da die "Party" beendet ist.

Meine erste "Amtshandlung" war die wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland mit einem Auskunftersuchen zu belästigen. Zu dem jeweiligen Fax fügte ich noch den Beschluß an, mit der Bitte um Erfassung.

Hintergrund:
Die Veröffentlichung über den Stand v. Insoverfahren kann bis zu einem 1/4 Jahr dauern. Will heißen, dass im schlechstesten Fall meine Schufa erst Ende 2018 bereinigt wäre.

Hier ein Link zu den wichtisten Wirtschaftsauskunfteien: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/15_NovelleAuskunfteien.html

Hier kann man sich ein PDF herunterladen und ergänzen, ich habe es um punkt 6 ergänzt mit der Bitte der Berücksichtigung des Beschlußes des Amtsgericht [Stadt] v. --.--.----.  Das ganze habe ich an die jeweiligen Auskunfteien gefaxt. Nummern kann man googeln oder auf den Internetseiten finden.

Btw:

Ich möcht mich bei den Fornbetreiber bedanken die diese Möglichkeit zum Austausch bieten. Hier sind keine Kapitäne sondern Admirale am Ruder. Danke.   

Auch Anregungen u. Tips von "Laien" waren oft Hilfreich und interessant.

Ich konnte durch Beschlüsse erreichen, dass der Selbstbehalt, hier 400,00 € p. A., bei der PKV, den geldwerten Vorteil (Firmenwagen monatl. 440,00 €) Software zum erstellen des Lonsteuerjahresausgleich (WISO) über 4 Jahre von der Pfändung ausgenommen wurden.

Man kann bei Gericht mit Höflichkeiten, Anstand und ordenlichen Begründungen viel erreichen.

Ich werde dem Forum auch weitehin treu bleiben, vielleicht kann ich auch einige Tips weitegeben. Allen die noch im Verfahren sind oder es erwägen kann ich nur sagen, durchhalten Pobacken zusammen kneifen am Ende des Horizont ist die Sonne.

Sonntagsflieger   
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