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Autor Thema: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter  (Gelesen 4107 mal)

Gummibaerchen0503

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Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« am: 26. August 2010, 19:06:36 »

Hallo zusammen, meine Insolvenz endet im April 2012. Ich habe nie etwas von meinem Insolvenzverwalter gehört. Heute bekomme ich ein Schreiben in dem Ich aufgefordert werde meine Lohnabrechnung vom letzten Monat vorzulegen und eventuelle erbschaften anzugeben. Ist dieses Schreiben normal?? Ich meine ich habe immer gezahlt , bin immer noch im gleichen Unternehmen und meine Pfändung ist von angfangs 250 auf nunmehr 350 Euro gestiegen.
Irgendwie unheimlich finde ich es nun aber doch , oder bekommt man solche Schreiben?? MFG Gummibaerchen0503
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BlueVision

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Re: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 26. August 2010, 19:27:25 »

Ich habe auch kurz vor Ende der WVP so ein Schreiben bekommen und wurde aufgefordert, die letzten Lohnabrechnungen einzureichen. Scheint also ein ganz normaler Akt des TH zu sein um Informationen für seinen Schlussbericht zu bekommen.


Gruß BlueVision
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Gummibaerchen0503

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Re: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 26. August 2010, 19:42:18 »

Danke das beruhigt :-) :biggrin:
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flachkopf

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Re: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 27. August 2010, 07:38:48 »

Ich bekomme dieses Schreiben einmal im Jahr! Obwohl ich meine Abrechnungen eh jeden Monat durchfaxe  :mad2:
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tawi

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Re: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 27. August 2010, 07:56:40 »

Ich habe jedes Jahr diese Schreiben erhalten. Sollte immer angeben, ob sich irgend etwas verändert hat..... Heirat, Erbschaft, Gewinn bzw. von was ich meinen Lebensunterhalt bestreite (Kopie mußte ich beifügen).

Also nichts beunruhigendes.

Gruß

tawi
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paps

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Re: Plötzliches Schreiben vom Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 27. August 2010, 19:09:10 »

Das Schreiben ist zwar nicht "normal" aber auch nicht ungewöhnlich.

Deshalb nicht normal, weil zum einen in den meisten Fällen ja der AG abführt, somit eine Falschberechnung erst  mal zu Lasten des AG gehen würde.
Zum anderen, weil die Obliegenheiten genau vorschreiben, dass ein Erbe zu  melden ist.

Aber die meisten TH sichern sich eben nochmal ab.
Gefahr besteht immer dann, wenn man selber abführt. Dann sollte man sich sicher sein, auch den richtigen Betrag abzuführen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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